Artikel 27 VO (EU) 2011/1214
Änderung der technischen Vorschriften
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 28 in Bezug auf Änderungen des Anhangs II und der technischen Vorschriften über die Normen für die Panzerung von CIT-Fahrzeugen und kugelsichere Westen gemäß den Artikeln 16, 17, 18 und 20 und Waffensicherheitskassetten gemäß Artikel 6 Absatz 2 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen Fortschritt und möglichen neuen europäischen Standards Rechnung zu tragen.
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