Artikel 7b REMIT (VO (EU) 2011/1227)

Veröffentlichung der LNG-Preisbewertungen und der LNG-Referenzwerte

(1) Die LNG-Preisbewertung wird täglich veröffentlicht, und zwar spätestens bis 18.00 Uhr MEZ für die Bewertung der endgültigen Transaktionspreise. Neben der LNG-Preisbewertung veröffentlicht die Agentur außerdem täglich spätestens bis 19.00 Uhr MEZ oder so bald wie technisch möglich den LNG-Referenzwert.

(2) Für die Zwecke dieses Artikels kann die Agentur die Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen.

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