Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/1230
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 16. November 2011.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. Buzek
Im Namen des Rates
Der Präsident
W. Szczuka
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