ANHANG VO (EU) 2011/1240
Muster der Bescheinigung gemäß Artikel 7 Absatz 3
BESCHEINIGUNG
Mitgliedstaat: | ||
Quoteninhaber: | ||
Erzeugnis: | ||
Beantragte Mengen: | ||
Bewilligte Mengen: | ||
Gezahlte Abgabe (EUR/t): | 85 EUR/t | |
Vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1240/2011, insbesondere Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe c, gilt die Abgabe gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 für das Wirtschaftsjahr 2011/12 nicht für die mit dieser Bescheinigung bewilligten Mengen. | ||
Unterschrift der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats | Ausstellungsdatum | |
Diese Bescheinigung läuft am Ende des zweiten Monats, der auf den Monat der Ausstellung folgt, ab. |
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