Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/1247
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. November 2011
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Algirdas Šemeta
Mitglied der Kommission
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