ANHANG VO (EU) 2011/1249
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Tragbares batteriebetriebenes Gerät zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videosequenzen mit Abmessungen von etwa 10 × 5,5 × 2 cm (sogenannter „Videorekorder im Taschenformat” ), bestehend aus:
Das Gerät kann nur Videodateien als Bildsequenzen im Format MPEG4-AVI aufnehmen und aufzeichnen. Die Aufzeichnung erfolgt mit einer Auflösung von 640 × 480 Pixeln bei je 30 Bildern pro Sekunde mit einer Aufzeichnungsdauer von maximal 2 Stunden. Die mit dem Gerät aufgenommenen Videosequenzen können entweder ohne Änderung des Formats der Videodateien über die USB-Schnittstelle an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder über die AV-Schnittstelle an einen digitalen Videorekorder, einen Monitor oder ein Fernsehempfangsgerät gesendet werden. Videodateien können über die USB-Schnittstelle von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an das Gerät gesendet werden. |
85258099 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8525, 852580 und 85258099. Da das Gerät nur Videosequenzen aufzeichnen kann, ist eine Einreihung in den KN-Code 85258030 als digitaler Fotoapparat ausgeschlossen. Seinen Merkmalen nach ist das Gerät ein Videokameraaufnahmegerät. Da das Gerät Videodateien aus anderen Quellen als der eingebauten Fernsehkamera aufzeichnen kann, ist eine Einreihung in den KN-Code 85258091 als Videokameraaufnahmegerät nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes ausgeschlossen. Die Ware ist daher als anderes Videokameraaufnahmegerät in den KN-Code 85258099 einzureihen. |
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