Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/1250
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. November 2011
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Dacian Cioloș
Mitglied der Kommission
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