Artikel 13 VO (EU) 2011/1337
Überprüfung
Bis zum 31. Dezember 2018 und anschließend alle fünf Jahre überprüft die Kommission die Anwendung dieser Verordnung. Im Rahmen dieser Überprüfung bewertet die Kommission, ob die Erstellung aller in Artikel 4 genannten Daten erforderlich ist. Gelangt die Kommission zu der Auffassung, dass einige dieser Daten nicht länger erforderlich sind, so ist sie befugt, gemäß Artikel 11 delegierte Rechtsakte zur Streichung bestimmter Daten aus den Anhängen I und II zu erlassen.
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