Artikel 16n VO (EU) 2011/1343
Fischereiflottenkapazität oder Fischereiaufwand für Rote Fleckbrasse im Alboran-Meer
Bei der Nutzung der Roten Fleckbrasse im Alboran-Meer (geografische Untergebiete 1, 2 und 3 der GFCM gemäß Anhang I) halten die Mitgliedstaaten spätestens im Jahr 2020 die Fischereiflottenkapazität oder den Fischereiaufwand auf dem in den vergangenen Jahren zugelassenen und angewandten Niveau.
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