Artikel 16n VO (EU) 2011/1343

Fischereiflottenkapazität oder Fischereiaufwand für Rote Fleckbrasse im Alboran-Meer

Bei der Nutzung der Roten Fleckbrasse im Alboran-Meer (geografische Untergebiete 1, 2 und 3 der GFCM gemäß Anhang I) halten die Mitgliedstaaten spätestens im Jahr 2020 die Fischereiflottenkapazität oder den Fischereiaufwand auf dem in den vergangenen Jahren zugelassenen und angewandten Niveau.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.