Artikel 1 VO (EU) 2011/142
Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Verordnung enthält Durchführungsmaßnahmen
- a)
- für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte;
- b)
- im Hinblick auf bestimmte Proben und Waren, die gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben e und f der Richtlinie 97/78/EG von Veterinärkontrollen an den Grenzkontrollstellen befreit sind.
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