ANHANG VO (EU) 2011/159

Für den menschlichen Verzehr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Klasse 1.2.
Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.)

TSCHECHISCHE REPUBLIK UND SLOWAKEI

Spišské párky (g.t.S.) Die Verwendung des Namens ist auf das Erzeugnis begrenzt.

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