ANHANG VO (EU) 2011/159
Für den menschlichen Verzehr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
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Klasse 1.2.
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Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.)
TSCHECHISCHE REPUBLIK UND SLOWAKEI
Spišské párky (g.t.S.) Die Verwendung des Namens ist auf das Erzeugnis begrenzt.© Europäische Union 1998-2021
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