Artikel 2 VO (EU) 2011/165
Die Fangquote für Makrele (Scomber scombrus) in den Gebieten VIIIc, IX und X sowie in den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1, die Spanien für die Jahre 2012 bis 2015 zugeteilt werden könnte, sowie gegebenenfalls die Fangquote für denselben Bestand, der Spanien in den darauf folgenden Jahren zugeteilt werden könnte, werden nach den Angaben im Anhang gekürzt.
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