ANHANG VO (EU) 2011/193

Gemeinsame Qualitätskriterien und Struktur der Qualitätsberichte

1.
Verzeichnis der zur KKP-Berechnung von Eurostat verwendeten Quellen und Methoden ( „KKP-Verzeichnis” )

Damit den Anforderungen in Anhang I Nummer 5.3.1 der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 entsprochen wird, liefert jeder Mitgliedstaat ein Verzeichnis der zur KKP-Berechnung von Eurostat verwendeten Quellen und Methoden ( „KKP-Verzeichnis” ). Die Struktur des KKP-Verzeichnisses basiert auf den im Kontext der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 vorgesehenen Artikeln der Basisinformationen und umfasst Folgendes:

1.
Organisation der nationalen KKP-Berechnung und Hintergrundinformationen

2.
Verbrauchsgüter und Dienstleistungen

2.1.
Verbraucherpreiserhebungen:

umfasst Angaben zu Organisation der Erhebung, zu Stichprobe, Repräsentativität, Validierung, zeitlichen und räumlichen Anpassungsfaktoren.

2.2.
Wohnungsvermietung:

umfasst Angaben zu Datenquellen und ihrer Qualität, zu Einhaltung der Definitionen, zu vorgenommenen Anpassungen.

3.
Leistungen des Staates (nur Einkommenserhebung):

umfasst Angaben zu Datenquellen und ihrer Qualität, zu Einhaltung der Definitionen, zu vorgenommenen Anpassungen.

4.
Anlagegüter und -dienstleistungen

4.1.
Investitionsgüter:

umfasst Angaben zu Organisation der Erhebung, zu Stichprobe, Repräsentativität, Validierung.

4.2.
Bauarbeiten:

umfasst Angaben zu Organisation der Erhebung, zu Datenquellen und ihrer Qualität, zu Repräsentativität, Validierung.

5.
Konsumausgaben am BIP:

umfasst Angaben zu Datenquellen und ihrer Qualität, zu Einhaltung der Definitionen, zu vorgenommenen Anpassungen.

Im Januar jeden Jahres legt jeder Mitgliedstaat ein aktualisiertes KKP-Verzeichnis vor, wenn im Jahr davor an verwendeten Quellen oder Methoden Änderungen erfolgten.

2.
Berichte über die Verbraucherpreiserhebungen

Entsprechend den Anforderungen in Anhang I Nummer 5.3.3 der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 legt jeder Mitgliedstaat zu jeder Verbraucherpreiserhebung einen Bericht vor. Der Bericht ist wie folgt aufgebaut:
1.
Vorerhebung
2.
Preiserhebung
3.
Länderinterne Validierung
4.
Länderübergreifende Validierung
Die Erhebungsberichte enthalten Informationen, die die KKP-Verzeichnisse ergänzen.

3.
Qualitätskriterien

Die für die Bewertung der Qualität der Basisinformationen herangezogenen Kriterien entsprechen den Kriterien nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken(1) in Verbindung mit den unter Anhang I Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 festgelegten Mindeststandards.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

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