ANHANG VI VO (EU) 2011/211

BESCHEINIGUNG DER ZAHL DER IN … (BEZEICHNUNG DES MITGLIEDSTAATS) GESAMMELTEN GÜLTIGEN UNTERSTÜTZUNGSBEKUNDUNGEN

… (Bezeichnung der zuständigen Behörde) aus … (Bezeichnung des Mitgliedstaats), bestätigt nach Durchführung der notwendigen Prüfungen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative, dass … Unterstützungsbekundungen für die geplante Bürgerinitiative mit der Registriernummer … gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung gültig sind. Datum, Unterschrift und Stempel der zuständigen Behörde:

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