ANHANG VO (EU) 2011/222

Muster für die Bescheinigung gemäß Artikel 6 Absatz 1

BESCHEINIGUNG

Mitgliedstaat:
Quoteninhaber:
Erzeugnis:
Beantragte Mengen:
Bewilligte Mengen:
Für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 gilt die Abgabe gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 967/2006 vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 222/2011, insbesondere Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe c, nicht für die mit dieser Bescheinigung bewilligten Mengen
Unterschrift der zuständigen Behörde des MS Ausstellungsdatum
Diese Bescheinigung gilt bis zum Ende des Monats, der auf den Monat der Ausstellung folgt.

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