Artikel 2 VO (EU) 2011/252

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 5. Mai 2011.

Für vor dem 5. Mai 2011 eingereichte Registrierungsdossiers ist der Stoffsicherheitsbericht jedoch bis spätestens 30. November 2012 in Übereinstimmung mit dieser Verordnung zu aktualisieren. Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 findet auf diese Aktualisierungen keine Anwendung.

Unbeschadet der Artikel 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 253/2011 der Kommission(1) gilt dieser Artikel für Artikel 1 Absatz 12 dieser Verordnung.

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 7 dieses Amtsblatts.

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