Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/260

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. März 2011

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Direktor — Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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