Artikel 9 VO (EU) 2011/297
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum 30. September 2011. Die Verordnung wird anhand der erzielten Analyseergebnisse monatlich überprüft.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.