Artikel 9 VO (EU) 2011/297

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum 30. September 2011. Die Verordnung wird anhand der erzielten Analyseergebnisse monatlich überprüft.

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