ANHANG II VO (EU) 2011/297
Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder | Milch und Milcherzeugnisse | Sonstige Lebensmittel, außer flüssigen Lebensmitteln | Flüssige Lebensmittel | |
---|---|---|---|---|
Summe der Strontium-Isotope, insbesondere Sr-90 | 75 | 125 | 750 | 125 |
Summe der Iod-Isotope, insbesondere I-131 | 100 (2) | 300 (2) | 2000 | 300 (2) |
Summe der Alpha-Strahlung emittierenden Isotope von Plutonium und Transplutonium-Elementen, insbesondere Pu-239, Am-241 | 1 | 1 (2) | 10 (2) | 1 (2) |
Summe aller sonstigen Nuklide mit mehr als zehntägiger Halbwertszeit, insbesondere Cs-134 und Cs-137, außer C-14 und H-3 | 200 (2) | 200 (2) | 500 (2) | 200 (2) |
Futtermittel | |
---|---|
Summe von Cs-134 und Cs-137 | 500 (4) |
Summe der Iod-Isotope, insbesondere I-131 | 2000 (5) |
Fußnote(n):
- (1)
Der Wert für konzentrierte Erzeugnisse und Trockenerzeugnisse wird auf der Grundlage des für den unmittelbaren Verbrauch rekonstituierten Erzeugnisses berechnet.
- (2)
Um die Übereinstimmung mit den derzeit in Japan geltenden Grenzwerten sicherzustellen, ersetzen diese Werte vorläufig die in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates festgelegten Werte.
- (3)
Der Höchstwert bezieht sich auf Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- (4)
Um die Übereinstimmung mit den derzeit in Japan geltenden Grenzwerten sicherzustellen, ersetzt dieser Wert vorläufig den in der Verordnung (Euratom) Nr. 770/90 der Kommission festgelegten Wert.
- (5)
Dieser Wert wird vorläufig festgelegt und ist der gleiche wie für Lebensmittel, bis eine Bewertung der Faktoren des Übergangs von Iod aus Futtermitteln in Lebensmittel vorliegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.