Artikel 1 VO (EU) 2011/301

Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 254100 EUR durch 259400 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 25500 EUR durch 26000 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 98600 EUR durch 100700 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 164200 EUR durch 167600 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 9800 EUR durch 10000 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 4 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 76300 EUR durch 77900 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 19100 EUR und 57200 EUR durch zwischen 19500 EUR und 58400 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

2700 EUR wird durch 2800 EUR ersetzt.

6400 EUR wird durch 6500 EUR ersetzt.

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 76300 EUR durch 77900 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 19100 EUR und 57200 EUR durch zwischen 19500 EUR und 58400 EUR ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird 12600 EUR durch 12900 EUR ersetzt.
d)
In Absatz 4 wird 19100 EUR durch 19500 EUR ersetzt.
e)
In Absatz 5 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 1 wird 91100 EUR durch 93000 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 2 wird zwischen 22700 EUR und 68300 EUR durch zwischen 23200 EUR und 69700 EUR ersetzt.

2.
In Artikel 4 wird 63400 EUR durch 64700 EUR ersetzt.
3.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 127100 EUR durch 129800 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 12600 EUR durch 12900 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:

63400 EUR wird durch 64700 EUR ersetzt.

6400 EUR wird durch 6500 EUR ersetzt.

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 63400 EUR durch 64700 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 107400 EUR durch 109700 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 12600 EUR durch 12900 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 4 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:

31700 EUR wird durch 32400 EUR ersetzt.

6400 EUR wird durch 6500 EUR ersetzt.

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 31700 EUR durch 32400 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 7900 EUR und 23700 EUR durch zwischen 8100 EUR und 24200 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

2700 EUR wird durch 2800 EUR ersetzt.

6400 EUR wird durch 6500 EUR ersetzt.

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 38100 EUR durch 38900 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 9500 EUR und 28600 EUR durch zwischen 9700 EUR und 29200 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.
d)
In Absatz 4 wird 19100 EUR durch 19500 EUR ersetzt.
e)
In Absatz 5 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 1 wird 30400 EUR durch 31000 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 2 wird zwischen 7600 EUR und 22700 EUR durch zwischen 7800 EUR und 23200 EUR ersetzt.

4.
In Artikel 6 wird 38100 EUR durch 38900 EUR ersetzt.
5.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird 63400 EUR durch 64700 EUR ersetzt.
b)
In Absatz 2 wird 19100 EUR durch 19500 EUR ersetzt.

6.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 2 wird 76300 EUR durch 77900 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 3 wird 38100 EUR durch 38900 EUR ersetzt.
iii)
In Unterabsatz 4 wird zwischen 19100 EUR und 57200 EUR durch zwischen 19500 EUR und 58400 EUR ersetzt.
iv)
In Unterabsatz 5 wird zwischen 9500 EUR und 28600 EUR durch zwischen 9700 EUR und 29200 EUR ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 2 wird 254100 EUR durch 259400 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 3 wird 127100 EUR durch 129800 EUR ersetzt.
iii)
In Unterabsatz 5 wird zwischen 2700 EUR und 219000 EUR durch zwischen 2800 EUR und 223600 EUR ersetzt.
iv)
In Unterabsatz 6 wird zwischen 2700 EUR und 109600 EUR durch zwischen 2800 EUR und 111900 EUR ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird 6400 EUR durch 6500 EUR ersetzt.

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