Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/304
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 9. März 2011.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. Buzek
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
Győri E.
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