Artikel 22 EU-BauPVO (VO (EU) 2011/305)
Veröffentlichung
Europäische Bewertungsdokumente, die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommen wurden, werden der Kommission übermittelt, die ein Verzeichnis der Fundstellen der endgültigen Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Kommission veröffentlicht etwaige Aktualisierungen dieses Verzeichnisses.
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