Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/317

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. März 2011

Für die Kommission im Namen des Präsidenten

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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