Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/317
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 31. März 2011
Für die Kommission im Namen des Präsidenten
Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
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