ANHANG VO (EU) 2011/328

Liste der an die Kommission (Eurostat) zu sendenden Variablen

Anmerkung: C: obligatorisch; V: freigestellt; X: entfällt.

Variablen Einwohner Gebietsfremde, die im Bericht erstattenden Land verstorben sind
Totgeburten Tode von Neugeborenen Andere Todesfälle Totgeburten Tode von Neugeborenen Andere Todesfälle
1.
Todesjahr (Datum des Eintretens)
C C C C C C
2.
Geschlecht
V C C V C C
3.
Grundleiden nach der ICD (4 Stellen)
V C C V C C
4.
Alter (0 Tage, 1, 2, 3, 4, 5, 6 Tage, 7-27 Tage, 28-365 Tage, 1 Jahr, 2, 3, 4, 5-9, … 85-89, …105+)
X C C X C C
5.
Land des Eintretens
V C C V C C
6.
Region des Eintretens (NUTS-2-Ebene)
V C(*) C(*) V C C
7.
Region des Wohnsitzes (NUTS 2)/Region des Wohnsitzes der Mutter (NUTS 2)
V C C V V V
8.
Land des Wohnsitzes/Land des Wohnsitzes der Mutter
X X X V C C
9.
Erste Gruppe der Totgeburten

Geburtsgewicht von 500 g bis 999 g; wenn das Geburtsgewicht nicht angewandt wird:

Gestationsalter von 22 bis 27 vollendeten Wochen; wenn keines von beiden angewandt wird:

Größe von Scheitel bis Sohle von 25 bis 34 cm

V X X V X X
10.
Zweite Gruppe der Totgeburten

Geburtsgewicht ab 1000 g; wenn das Geburtsgewicht nicht angewandt wird:

Gestationsalter nach 27 vollendeten Wochen; wenn keines von beiden angewandt wird:

Größe von Scheitel bis Sohle ab 35 cm

V X X V X X
11.
Alter der Mutter nach Altersgruppen (unter 15 Jahren, dann bis zum Alter von 49 Jahren jeweils eine Gruppe für 5 Jahre und ab 50 Jahren)
V V X V V X
12.
Geburtenfolge
V V X V V X

Fußnote(n):

(*)

Freigestellt bei im Ausland verstorbenen Einwohnern.

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