ANHANG I VO (EU) 2011/349
LISTE DER VARIABLEN
| Variablen | Erläuterungen | Erstes Jahr, in dem Daten zu übermitteln sind |
|---|---|---|
| Unfall-Code |
Eindeutig zuordenbarer Unfall-Code zur Identifikation jedes einzelnen Eintrags sowie um zu gewährleisten, dass jeder Eintrag einen einzelnen Arbeitsunfall repräsentiert. Dem gewählten Unfall-Code müssen 4 Stellen für das Jahr vorangestellt sein, in dem der Unfall den zuständigen nationalen Behörden gemeldet wird. |
2013 |
| Wirtschaftszweig des Arbeitgebers | 4-stellige Ebene der NACE Rev.2(1) |
2013 für die Abschnitte der NACE Rev.2 A sowie C-N 2015 für die Abschnitte der NACE Rev.2 B sowie O-S. |
| Berufsgruppe des Geschädigten | 2-stellige Ebene der ISCO-08 | 2013 |
| Alter des Geschädigten | 2-stellige Zahl | 2013 |
| Geschlecht des Geschädigten | 1-stelliger Code | 2013 |
| Art der Verletzung | 3-stellige Fassung der ESAW-Klassifikation für die „Art der Verletzung” gemäß der ESAW-Methodik | 2013 |
| Betroffener Körperteil | 2-stellige Fassung der Klassifikation der betroffenen Körperteile gemäß der ESAW-Methodik | 2013 |
| Geografischer Ort des Unfalls | 5-stelliger Code der NUTS-Systematik(2) | 2013 |
| Datum des Unfalls | Numerische Variable, die als Jahr-Monat-Tag angegeben wird | 2013 |
| Unfallzeitpunkt | 2-stellige Variable, die Zeitintervalle in Stunden gemäß der ESAW-Methodik beschreibt | fakultativ |
| Unternehmensgröße | Kategorien gemäß der ESAW-Methodik | fakultativ |
| Staatsangehörigkeit des Geschädigten | Kategorien gemäß der ESAW-Methodik | fakultativ |
| Beschäftigungsverhältnis des Geschädigten | Kategorien gemäß der ESAW-Methodik | 2013 |
| Ausfalltage (Schwere der Verletzung) | Kategorien gemäß der ESAW-Methodik. Einen eigenen Code gibt es für dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und für tödliche Arbeitsunfälle. | 2013 |
| Gewichtung bei ESAW-Datenerhebung |
Anzuwenden, wenn ein Mitgliedstaat die Daten über Unfälle mit Hilfe von Stichproben erhebt und/oder Meldelücken korrigieren will. Ist beides nicht der Fall, wird als Standardwert 1 verwendet. |
2013 |
| Variablen | Erläuterungen | Erstes Jahr, in dem Daten zu übermitteln sind |
|---|---|---|
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Kategorien gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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3-stellige Fassung der Klassifikation der Arbeitsumgebung gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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2-stellige Fassung der Klassifikation der Arbeitsprozesse gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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2-stellige Fassung der Klassifikation der spezifischen Tätigkeiten gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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2-stellige Fassung der Klassifikation der Abweichungen gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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2-stellige Fassung der Klassifikation für „Kontakt — Art der Verletzung” gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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4-stellige Fassung der Klassifikation der Gegenstände gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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4-stellige Fassung der Klassifikation der Gegenstände gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
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4-stellige Fassung der Klassifikation der Gegenstände gemäß der ESAW-Methodik | 2015(*) |
| Gewichtung für Ursachen und Begleitumstände |
Anzuwenden, wenn ein Mitgliedstaat eine zusätzliche Stichprobe für die Verschlüsselung der Variablen der ESAW-Phase III über Ursachen und Begleitumstände durchführt. Ist dies nicht der Fall, wird als Standardwert 1 verwendet. |
2015 |
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
- (2)
Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).
- (*)
Übermittlung von mindestens 3 der 9 Variablen obligatorisch
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