ANHANG II VO (EU) 2011/351

Höchstwerte für Lebensmittel (Bq/kg)

(1)
Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder Milch und Milcherzeugnisse Sonstige Lebensmittel, außer flüssigen Lebensmitteln Flüssige Lebensmittel
Summe der Strontium-Isotope, insbesondere Sr-90 75 125 750 125
Summe der Iod-Isotope, insbesondere I-131 100 (2) 300 (2) 2000 300 (2)
Summe der Alpha-Strahlung emittierenden Isotope von Plutonium und Transplutonium-Elementen, insbesondere Pu-239, Am-241 1 1 (2) 10 (2) 1 (2)
Summe aller sonstigen Nuklide mit mehr als zehntägiger Halbwertszeit, insbesondere Cs-134 und Cs-137, außer C-14 und H-3 200 (2) 200 (2) 500 (2) 200 (2)

Höchstwerte für Futtermittel (Bq/kg)

(3)
Futtermittel
Summe von Cs-134 und Cs-137 500 (4)
Summe der Iod-Isotope, insbesondere I-131 2000 (5)

Fußnote(n):

(1)

Der Wert für konzentrierte Erzeugnisse und Trockenerzeugnisse wird auf der Grundlage des für den unmittelbaren Verbrauch rekonstituierten Erzeugnisses berechnet.

(2)

Um die Übereinstimmung mit den derzeit in Japan geltenden Grenzwerten sicherzustellen, ersetzen diese Werte vorläufig die in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates festgelegten Werte.

(3)

Der Höchstwert bezieht sich auf Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.

(4)

Um die Übereinstimmung mit den derzeit in Japan geltenden Grenzwerten sicherzustellen, ersetzt dieser Wert vorläufig den in der Verordnung (Euratom) Nr. 770/90 der Kommission festgelegten Wert.

(5)

Dieser Wert wird vorläufig festgelegt und ist der gleiche wie für Lebensmittel, bis eine Bewertung der Faktoren des Übergangs von Iod aus Futtermitteln in Lebensmittel vorliegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.