Artikel 5 VO (EU) 2011/364
Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Mai 2011.
Jedoch gilt Artikel 3 ab dem 5. November 2010 und Artikel 4 ab dem 1. Juli 2011.
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