Artikel 1 VO (EU) 2011/390

Die Verordnung (EG) Nr. 474/2006 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang A wird durch den Wortlaut des Anhangs A dieser Verordnung ersetzt.
2.
Anhang B wird durch den Wortlaut des Anhangs B dieser Verordnung ersetzt.

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