Artikel 111 VO (EU) 2011/404
Zusätzliche Verfahren und Techniken
Zusätzlich zu den in Anhang XXVII verzeichneten Einzelheiten können Mitgliedstaaten verfügbare Verfahren und Techniken zur Identifizierung und Überprüfung von Fischereierzeugnissen, ihrer Herkunft, der Zulieferer und Fangschiffe oder Produktionseinheiten nutzen.
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