ANHANG XXVIII VO (EU) 2011/404
KENNZEICHNUNG FISCHEREIINSPEKTIONSMITTEL
INSPEKTIONSWIMPEL ODER -ZEICHEN
Alle Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge sowie Luftkissenboote, die zu Fischereikontrollzwecken eingesetzt werden, haben beidseitig den Inspektionswimpel gut sichtbar aufgezogen. Inspektionsschiffe führen den Inspektionswimpel ständig, solange sie im Einsatz sind. Das Wort „FISCHEREIINSPEKTION” kann auch deutlich sichtbar auf beiden Seiten des Fahrzeugs aufgemalt sein.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.