ANHANG XXXVII VO (EU) 2011/404

AUFSTELLUNG DER MINDESTANGABEN ALS GRUNDLAGE FÜR DIE FÜNFJAHRESBERICHTE ÜBER DIE ANWENDUNG DER KONTROLLVERORDNUNG

1.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Artikel 5 bis 7 der Kontrollverordnung

2.
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZU GEWÄSSERN UND RESSOURCEN

2.1
Artikel 6 der Kontrollverordnung

FANGLIZENZEN:

Anzahl ausgestellter Fanglizenzen

Anzahl vorübergehend ausgesetzter Fanglizenzen

Anzahl endgültig entzogener Fanglizenzen

Anzahl festgestellter Fanglizenzverstöße

2.2
Artikel 7 der Kontrollverordnung

FANGERLAUBNIS:

Der Kommission gemeldete nationale Regelungen

Anzahl ausgestellter Fangerlaubnisse

Anzahl ausgesetzter Fangerlaubnisse

Anzahl endgültig entzogener Fangerlaubnisse

Anzahl festgestellter Fangerlaubnisverstöße

2.3
Artikel 8 der Kontrollverordnung

MARKIERUNG VON FANGGERÄTEN:

Anzahl festgestellter Verstöße

2.4
Artikel 9 der Kontrollverordnung

SCHIFFSÜBERWACHUNGSSYSTEME

Anzahl Fischereifahrzeuge zwischen <12 und >15 m Länge über alles mit betriebsfähigem VMS

Anzahl Fischereifahrzeuge von 15 m Länge über alles mit betriebsfähigem VMS

Anzahl Fischereihilfsfahrzeuge mit betriebsfähigem VMS

Anzahl von der VMS-Vorschrift ausgenommener Fischereifahrzeuge unter 15 m Länge

Anzahl festgestellter VMS-Verstöße bei Fischereifahrzeugen der Union

Angaben zu der für das FÜZ zuständigen Behörde

2.5
Artikel 10 der Kontrollverordnung

AUTOMATISCHES SCHIFFSIDENTIFIZIERUNGSSYSTEM (AIS)

Anzahl mit AIS ausgestatteter Fischereifahrzeuge

Anzahl AIS-fähiger FÜZ

2.6
Artikel 11 der Kontrollverordnung

SCHIFFSORTUNGSSYSTEM (VDS)

Anzahl VDS-fähiger FÜZ

2.7
Artikel 13 der Kontrollverordnung

NEUE TECHNOLOGIEN

Durchgeführte Pilotprojekte

3.
FISCHEREIKONTROLLE

KONTROLLE DER NUTZUNG VON FANGMÖGLICHKEITEN

3.1
Artikel 14, 15 und 16 der Kontrollverordnung

FÜHREN UND ÜBERMITTLUNG VON FISCHEREILOGBÜCHERN UND ANLANDEERKLÄRUNGEN

Anzahl Fischereifahrzeuge mit elektronischem Logbuch

Anzahl Fischereifahrzeuge mit Papier-Logbuch

Anzahl Fischereifahrzeuge unter 10 m mit Papier-Logbuch

Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit Fischereilogbüchern und Anlandeerklärungen

3.2
Artikel 16 und 25 der Kontrollverordnung

FISCHEREIFAHRZEUGE, FÜR DIE DIE VORSCHRIFTEN ÜBER FISCHEREILOGBÜCHER UND ANLANDEERKLÄRUNGEN NICHT GELTEN

Anzahl Fischereifahrzeuge, für die Stichprobenpläne gelten

Anzahl Fischereifahrzeuge, die mittels Verkaufsbelegen überwacht werden

Anzahl festgestellter Verstöße

3.3
Artikel 17 der Kontrollverordnung

ANMELDUNG

Anzahl in FÜZ eingegangener Anmeldungen

Anzahl festgestellter Verstöße

3.4
Artikel 18 der Kontrollverordnung

ANMELDUNG DER ANLANDUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT

Anzahl eingegangener Anmeldungen in FÜZ des Küstenstaats

Anzahl festgestellter Verstöße

3.5
Artikel 20 der Kontrollverordnung

UMLADUNGEN IN HÄFEN ODER AN ANDEREN PLÄTZEN

Anzahl vom Mitgliedstaat genehmigter Umladungen

Anzahl festgestellter Verstöße

3.6
Artikel 21 und 22 der Kontrollverordnung

UMLADUNGEN IN HÄFEN ODER AN ANDEREN PLÄTZEN

Anzahl ausgenommener Fischereifahrzeuge

3.7
Artikel 26 der Kontrollverordnung

ÜBERWACHUNG DES FISCHEREIAUFWANDS

Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit Fischereiaufwandsmeldungen

Anzahl von der Fischereiaufwandsregelung ausgenommener Fischereifahrzeuge nach Gebieten

Anzahl festgestellter Verstöße mit nicht gemeldetem Fanggerät

3.8
Artikel 33 und 34 der Kontrollverordnung

AUFZEICHNUNG VON FANGMENGEN UND FISCHEREIAUFWAND

Durchführung von Artikel 33 der Kontrollverordnung

Nähere Angaben zu den jährlich gemeldeten Schließungen von Fischereien

3.9
Artikel 35 der Kontrollverordnung

SCHLIESSUNG VON FISCHEREIEN

Durchführung von Artikel 35 der Kontrollverordnung

4.
KONTROLLE DES FLOTTENMANAGEMENTS

4.1
Artikel 38 der Kontrollverordnung

FANGKAPAZITÄT

Einhaltung von Artikel 38 Absatz 1 der Kontrollverordnung

Anzahl überprüfter Maschinenleistungen gemäß Artikel 41

Anzahl festgestellter Verstöße

4.2
Artikel 42 der Kontrollverordnung

UMLADUNG IM HAFEN

Anzahl genehmigter Umladungen pelagischer Fänge

4.3
Artikel 43 der Kontrollverordnung

BEZEICHNETE HÄFEN

Anzahl festgestellter Verstöße

4.4
Artikel 44 der Kontrollverordnung

GETRENNTE LAGERUNG DER FÄNGE DEMERSALER ARTEN, FÜR DIE EIN MEHRJAHRESPLAN GILT

Anzahl festgestellter Verstöße

4.5
Artikel 46 der Kontrollverordnung

NATIONALE KONTROLLPROGRAMME

Nähere Angaben zu den Programmen der Mitgliedstaaten

Anzahl festgestellter Verstöße

5.
KONTROLLE DER TECHNISCHEN MASSNAHMEN

5.1
Artikel 47 der Kontrollverordnung

Anzahl festgestellter Verstöße gegen die Vorschriften zur Verstauung von Fanggerät

5.2
Artikel 48 der Kontrollverordnung

BERGUNG VON VERLOREN GEGANGENEM FANGGERÄT

Anzahl festgestellter Verstöße

5.3
Artikel 49 der Kontrollverordnung

ZUSAMMENSETZUNG DER FÄNGE

Anzahl festgestellter Verstöße

6.
KONTROLLE DER GEBIETE MIT FANGBESCHRÄNKUNGEN

6.1
Artikel 50 der Kontrollverordnung

Anzahl festgestellter Verstöße bei Unions- und bei Drittlandschiffen

7.
AD-HOC-SCHLIESSUNG VON FISCHEREIEN

7.1
Artikel 53 der Kontrollverordnung

Nähere Angaben zu verfügten Ad-hoc-Schließungen

Anzahl festgestellter Verstöße

8.
KONTROLLE DER FREIZEITFISCHEREI

8.1
Artikel 55 der Kontrollverordnung

Anzahl festgestellter Verstöße illegaler Vermarktung

9.
KONTROLLE DER VERMARKTUNG

9.1
Artikel 56 der Kontrollverordnung

GRUNDSÄTZE FÜR DIE KONTROLLE DER VERMARKTUNG

Nähere Angaben zum Stand der Durchführung

9.2
Artikel 57 der Kontrollverordnung

GEMEINSAME VERMARKTUNGSNORMEN

Anzahl festgestellter Verstöße

9.3
Artikel 58 der Kontrollverordnung

RÜCKVERFOLGBARKEIT

Stand der Durchführung

Anzahl festgestellter Verstöße

9.4
Artikel 59 der Kontrollverordnung

ERSTVERKAUF

Anzahl eingetragener Käufer, Fischauktionen oder sonstiger für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen verantwortlicher Stellen oder Personen

Anzahl festgestellter Verstöße

9.5
Artikel 60 der Kontrollverordnung

WIEGEN

Anzahl Stichprobenpläne für das Wiegen bei der Anlandung

Anzahl Fischereifahrzeuge, die auf See wiegen dürfen

Anzahl festgestellter Verstöße

9.6
Artikel 61 der Kontrollverordnung

WIEGEN NACH DER BEFÖRDERUNG

Anzahl Kontrollpläne für das Wiegen nach dem Transport

Anzahl gemeinsamer Kontrollprogramme mit anderen Mitgliedstaaten zur Beförderung vor dem Wiegen

Anzahl festgestellter Verstöße

9.7
Artikel 62 der Kontrollverordnung

AUSFÜLLEN UND ÜBERMITTLUNG VON VERKAUFSBELEGEN

Anzahl elektronisch übermittelter Verkaufsbelege

Anzahl von den Verkaufsbelegbestimmungen ausgenommener Einrichtungen/Personen

Anzahl festgestellter Verstöße

9.8
Artikel 66 der Kontrollverordnung

ÜBERNAHMEERKLÄRUNGEN

Anzahl festgestellter Verstöße

9.9
Artikel 68 der Kontrollverordnung

AUSFÜLLEN UND ÜBERMITTLUNG VON TRANSPORTDOKUMENTEN

Stand der Durchführung

Anzahl festgestellter Verstöße

10.
ERZEUGERORGANISATIONEN SOWIE PREIS- UND INTERVENTIONSREGELUNGEN

10.1
Artikel 69 der Kontrollverordnung

ÜBERWACHUNG VON ERZEUGERORGANISATIONEN

Anzahl abgeschlossener Überprüfungen

Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit der Ratsverordnung (EG) Nr. 104/2000

10.2
Artikel 70 der Kontrollverordnung

ÜBERWACHUNG VON PREIS- UND INTERVENTIONSREGELUNGEN

Anzahl abgeschlossener Überprüfungen von Preis- und Interventionsregelungen

Anzahl festgestellter Verstöße

11.
SCHIFFSÜBERWACHUNG

11.1
Artikel 71 der Kontrollverordnung

SICHTUNGEN UND ORTUNG AUF SEE

Anzahl erstellter Berichte

Anzahl eingegangener Berichte

Anzahl festgestellter Verstöße

11.2
Artikel 73 der Kontrollverordnung

KONTROLLBEOBACHTER

Anzahl durchgeführter Kontrollbeobachterprogramme

Anzahl eingegangener Kontrollbeobachterberichte

Anzahl gemeldeter Verstöße

12.
INSPEKTIONEN UND VERFAHREN

12.1
Artikel 74, 76 der Kontrollverordnung

DURCHFÜHRUNG VON INSPEKTIONEN

Anzahl Voll-/Teilzeit-Fischereiinspektoren

Prozentsatz der Arbeitszeit von Voll-/Teilzeitinspektoren, der auf Fischereikontrollen und -inspektionen verwendet wird

Anzahl Inspektionen, aufgeschlüsselt nach Art der Inspektion, der Voll-/Teilzeitinspektoren

Anzahl von Voll-/Teilzeitinspektoren festgestellter Verstöße

12.2
INSPEKTIONSMITTEL: SCHIFFE

Anzahl EU-kofinanzierter, ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See

Anzahl von der EU nicht kofinanzierter, ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See

Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit von EU-kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen

Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit von von der EU nicht kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen

Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit aller ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe

Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtarbeitszeit von EU-kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen

Anzahl nicht ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See

Zeitlich auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz

Gesamttage auf See von allen Schiffen

12.3
INSPEKTIONSTÄTIGKEIT: AUF SEE

Anzahl Inspektionen auf See aller Fischereifahrzeuge jedes Mitgliedstaats

Anzahl vom Mitgliedstaat auf See festgestellter Verstöße

Anzahl Inspektionen auf See von Drittlandschiffen (Drittland angeben)

Anzahl festgestellter Verstöße bei Hilfsschiffen

12.4
INSPEKTIONSMITTEL: ÜBERWACHUNGSFLUGZEUGE

Anzahl für Fischereikontrollen eingesetzter Flugzeuge und insgesamt auf Fischereiüberwachung verwendete Flugstunden

Auf Fischereiüberwachung verwendeter Prozentsatz der Betriebsstunden

Anzahl festgestellter Verstöße

12.5
FOLGEMASSNAHMEN ZU INSPEKTIONEN UND FESTGESTELLTEN VERSTÖSSEN

Anzahl eingegebener Überwachungsberichte in die Fischereikontrolldatenbank

Anzahl eingegebener Inspektionsberichte in die Fischereikontrolldatenbank

Anzahl Fälle, in denen Strafpunkte vergeben wurden

Anzahl auf einen anderen Mitgliedstaat übertragener Verfahren

Anzahl von EU-Inspektoren innerhalb der Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats festgestellter Verstöße

12.6
Artikel 75 der Kontrollverordnung

AUFGABEN DES BETREIBERS

Anzahl festgestellter Verstöße

12.7
Artikel 79

EU-INSPEKTOREN

Anzahl gemeinsamer Einsatzpläne innerhalb der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten

Anzahl festgestellter Verstöße bei gemeinsamen Einsatzplänen

12.8
Artikel 80, 81, 82, 83, 84 der Kontrollverordnung

INSPEKTIONEN VON FISCHEREIFAHRZEUGEN AUSSERHALB DER GEWÄSSER DES INSPIZIERENDEN MITGLIEDSTAATS

Anzahl durchgeführter Inspektionen

Anzahl festgestellter Verstöße

12.9
Artikel 85, 86 der Kontrollverordnung

VERFAHREN BEI VERSTÖSSEN, DIE BEI INSPEKTIONEN FESTGESTELLT WERDEN

Anzahl durchgeführter Inspektionen

Anzahl festgestellter Verstöße

Anzahl auf den Flaggenstaat übertragener Verfahren

Anzahl Inspektionen durch EU-Inspektoren

13.
DURCHSETZUNG

Artikel 89, 90, 91 der Kontrollverordnung MASSNAHMEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN

Stand der Durchführung

13.1
Artikel 92 der Kontrollverordnung

STRAFPUNKTESYSTEM

Anzahl festgestellter schwerer Verstöße

Anzahl Fälle, in denen Lizenzinhaber mit Strafpunkten belegt wurden

Stand der Durchführung eines Strafpunktesystems für Schiffskapitäne

13.2
Artikel 93 der Kontrollverordnung

NATIONALE VERSTOSSKARTEI

Stand der Durchführung

14.
KONTROLLPROGRAMME

14.1
Artikel 94 der Kontrollverordnung

GEMEINSAME KONTROLLPROGRAMME

Anzahl durchgeführter gemeinsamer Kontrollprogramme

14.2
Artikel 95 der Kontrollverordnung

SPEZIFISCHE KONTROLL- UND INSPEKTIONSPROGRAMME

Anzahl durchgeführter spezifischer Kontroll- und Inspektionsprogramme

15.
DATEN UND INFORMATIONEN

15.1
Artikel 109-116 der Kontrollverordnung

Zusammenfassung des Stands der Durchführung

16.
DURCHFÜHRUNG

16.1
Artikel 117 und 118 der Kontrollverordnung

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