ANHANG XXXVII VO (EU) 2011/404
AUFSTELLUNG DER MINDESTANGABEN ALS GRUNDLAGE FÜR DIE FÜNFJAHRESBERICHTE ÜBER DIE ANWENDUNG DER KONTROLLVERORDNUNG
-
1.
-
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Artikel 5 bis 7 der Kontrollverordnung- 2.
- ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZU GEWÄSSERN UND RESSOURCEN
- 2.1
- Artikel 6 der Kontrollverordnung
FANGLIZENZEN:- —
Anzahl ausgestellter Fanglizenzen
- —
Anzahl vorübergehend ausgesetzter Fanglizenzen
- —
Anzahl endgültig entzogener Fanglizenzen
- —
Anzahl festgestellter Fanglizenzverstöße
- 2.2
- Artikel 7 der Kontrollverordnung
FANGERLAUBNIS:- —
Der Kommission gemeldete nationale Regelungen
- —
Anzahl ausgestellter Fangerlaubnisse
- —
Anzahl ausgesetzter Fangerlaubnisse
- —
Anzahl endgültig entzogener Fangerlaubnisse
- —
Anzahl festgestellter Fangerlaubnisverstöße
- 2.3
- Artikel 8 der Kontrollverordnung
MARKIERUNG VON FANGGERÄTEN:- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 2.4
- Artikel 9 der Kontrollverordnung
SCHIFFSÜBERWACHUNGSSYSTEME- —
Anzahl Fischereifahrzeuge zwischen <12 und >15 m Länge über alles mit betriebsfähigem VMS
- —
Anzahl Fischereifahrzeuge von 15 m Länge über alles mit betriebsfähigem VMS
- —
Anzahl Fischereihilfsfahrzeuge mit betriebsfähigem VMS
- —
Anzahl von der VMS-Vorschrift ausgenommener Fischereifahrzeuge unter 15 m Länge
- —
Anzahl festgestellter VMS-Verstöße bei Fischereifahrzeugen der Union
- —
Angaben zu der für das FÜZ zuständigen Behörde
- 2.5
- Artikel 10 der Kontrollverordnung
AUTOMATISCHES SCHIFFSIDENTIFIZIERUNGSSYSTEM (AIS)- —
Anzahl mit AIS ausgestatteter Fischereifahrzeuge
- —
Anzahl AIS-fähiger FÜZ
- 2.6
- Artikel 11 der Kontrollverordnung
SCHIFFSORTUNGSSYSTEM (VDS)- —
Anzahl VDS-fähiger FÜZ
- 2.7
- Artikel 13 der Kontrollverordnung
NEUE TECHNOLOGIEN- —
Durchgeführte Pilotprojekte
- 3.
- FISCHEREIKONTROLLE
KONTROLLE DER NUTZUNG VON FANGMÖGLICHKEITEN- 3.1
- Artikel 14, 15 und 16 der Kontrollverordnung
FÜHREN UND ÜBERMITTLUNG VON FISCHEREILOGBÜCHERN UND ANLANDEERKLÄRUNGEN- —
Anzahl Fischereifahrzeuge mit elektronischem Logbuch
- —
Anzahl Fischereifahrzeuge mit Papier-Logbuch
- —
Anzahl Fischereifahrzeuge unter 10 m mit Papier-Logbuch
- —
Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit Fischereilogbüchern und Anlandeerklärungen
- 3.2
- Artikel 16 und 25 der Kontrollverordnung
FISCHEREIFAHRZEUGE, FÜR DIE DIE VORSCHRIFTEN ÜBER FISCHEREILOGBÜCHER UND ANLANDEERKLÄRUNGEN NICHT GELTEN- —
Anzahl Fischereifahrzeuge, für die Stichprobenpläne gelten
- —
Anzahl Fischereifahrzeuge, die mittels Verkaufsbelegen überwacht werden
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 3.3
- Artikel 17 der Kontrollverordnung
ANMELDUNG- —
Anzahl in FÜZ eingegangener Anmeldungen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 3.4
- Artikel 18 der Kontrollverordnung
ANMELDUNG DER ANLANDUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT- —
Anzahl eingegangener Anmeldungen in FÜZ des Küstenstaats
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 3.5
- Artikel 20 der Kontrollverordnung
UMLADUNGEN IN HÄFEN ODER AN ANDEREN PLÄTZEN- —
Anzahl vom Mitgliedstaat genehmigter Umladungen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 3.6
- Artikel 21 und 22 der Kontrollverordnung
UMLADUNGEN IN HÄFEN ODER AN ANDEREN PLÄTZEN- —
Anzahl ausgenommener Fischereifahrzeuge
- 3.7
- Artikel 26 der Kontrollverordnung
ÜBERWACHUNG DES FISCHEREIAUFWANDS- —
Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit Fischereiaufwandsmeldungen
- —
Anzahl von der Fischereiaufwandsregelung ausgenommener Fischereifahrzeuge nach Gebieten
- —
Anzahl festgestellter Verstöße mit nicht gemeldetem Fanggerät
- 3.8
- Artikel 33 und 34 der Kontrollverordnung
AUFZEICHNUNG VON FANGMENGEN UND FISCHEREIAUFWAND- —
Durchführung von Artikel 33 der Kontrollverordnung
- —
Nähere Angaben zu den jährlich gemeldeten Schließungen von Fischereien
- 3.9
- Artikel 35 der Kontrollverordnung
SCHLIESSUNG VON FISCHEREIEN- —
Durchführung von Artikel 35 der Kontrollverordnung
- 4.
- KONTROLLE DES FLOTTENMANAGEMENTS
- 4.1
- Artikel 38 der Kontrollverordnung
FANGKAPAZITÄT- —
Einhaltung von Artikel 38 Absatz 1 der Kontrollverordnung
- —
Anzahl überprüfter Maschinenleistungen gemäß Artikel 41
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 4.2
- Artikel 42 der Kontrollverordnung
UMLADUNG IM HAFEN- —
Anzahl genehmigter Umladungen pelagischer Fänge
- 4.3
- Artikel 43 der Kontrollverordnung
BEZEICHNETE HÄFEN- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 4.4
- Artikel 44 der Kontrollverordnung
GETRENNTE LAGERUNG DER FÄNGE DEMERSALER ARTEN, FÜR DIE EIN MEHRJAHRESPLAN GILT- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 4.5
- Artikel 46 der Kontrollverordnung
NATIONALE KONTROLLPROGRAMME- —
Nähere Angaben zu den Programmen der Mitgliedstaaten
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 5.
- KONTROLLE DER TECHNISCHEN MASSNAHMEN
- 5.1
- Artikel 47 der Kontrollverordnung
- —
Anzahl festgestellter Verstöße gegen die Vorschriften zur Verstauung von Fanggerät
- 5.2
- Artikel 48 der Kontrollverordnung
BERGUNG VON VERLOREN GEGANGENEM FANGGERÄT- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 5.3
- Artikel 49 der Kontrollverordnung
ZUSAMMENSETZUNG DER FÄNGE- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 6.
- KONTROLLE DER GEBIETE MIT FANGBESCHRÄNKUNGEN
- 6.1
- Artikel 50 der Kontrollverordnung
- —
Anzahl festgestellter Verstöße bei Unions- und bei Drittlandschiffen
- 7.
- AD-HOC-SCHLIESSUNG VON FISCHEREIEN
- 7.1
- Artikel 53 der Kontrollverordnung
- —
Nähere Angaben zu verfügten Ad-hoc-Schließungen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 8.
- KONTROLLE DER FREIZEITFISCHEREI
- 8.1
- Artikel 55 der Kontrollverordnung
- —
Anzahl festgestellter Verstöße illegaler Vermarktung
- 9.
- KONTROLLE DER VERMARKTUNG
- 9.1
- Artikel 56 der Kontrollverordnung
GRUNDSÄTZE FÜR DIE KONTROLLE DER VERMARKTUNG- —
Nähere Angaben zum Stand der Durchführung
- 9.2
- Artikel 57 der Kontrollverordnung
GEMEINSAME VERMARKTUNGSNORMEN- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 9.3
- Artikel 58 der Kontrollverordnung
RÜCKVERFOLGBARKEIT- —
Stand der Durchführung
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 9.4
- Artikel 59 der Kontrollverordnung
ERSTVERKAUF- —
Anzahl eingetragener Käufer, Fischauktionen oder sonstiger für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen verantwortlicher Stellen oder Personen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 9.5
- Artikel 60 der Kontrollverordnung
WIEGEN- —
Anzahl Stichprobenpläne für das Wiegen bei der Anlandung
- —
Anzahl Fischereifahrzeuge, die auf See wiegen dürfen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 9.6
- Artikel 61 der Kontrollverordnung
WIEGEN NACH DER BEFÖRDERUNG- —
Anzahl Kontrollpläne für das Wiegen nach dem Transport
- —
Anzahl gemeinsamer Kontrollprogramme mit anderen Mitgliedstaaten zur Beförderung vor dem Wiegen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 9.7
- Artikel 62 der Kontrollverordnung
AUSFÜLLEN UND ÜBERMITTLUNG VON VERKAUFSBELEGEN- —
Anzahl elektronisch übermittelter Verkaufsbelege
- —
Anzahl von den Verkaufsbelegbestimmungen ausgenommener Einrichtungen/Personen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 9.8
- Artikel 66 der Kontrollverordnung
ÜBERNAHMEERKLÄRUNGEN- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 9.9
- Artikel 68 der Kontrollverordnung
AUSFÜLLEN UND ÜBERMITTLUNG VON TRANSPORTDOKUMENTEN- —
Stand der Durchführung
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 10.
- ERZEUGERORGANISATIONEN SOWIE PREIS- UND INTERVENTIONSREGELUNGEN
- 10.1
- Artikel 69 der Kontrollverordnung
ÜBERWACHUNG VON ERZEUGERORGANISATIONEN- —
Anzahl abgeschlossener Überprüfungen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße im Zusammenhang mit der Ratsverordnung (EG) Nr. 104/2000
- 10.2
- Artikel 70 der Kontrollverordnung
ÜBERWACHUNG VON PREIS- UND INTERVENTIONSREGELUNGEN- —
Anzahl abgeschlossener Überprüfungen von Preis- und Interventionsregelungen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 11.
- SCHIFFSÜBERWACHUNG
- 11.1
- Artikel 71 der Kontrollverordnung
SICHTUNGEN UND ORTUNG AUF SEE- —
Anzahl erstellter Berichte
- —
Anzahl eingegangener Berichte
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 11.2
- Artikel 73 der Kontrollverordnung
KONTROLLBEOBACHTER- —
Anzahl durchgeführter Kontrollbeobachterprogramme
- —
Anzahl eingegangener Kontrollbeobachterberichte
- —
Anzahl gemeldeter Verstöße
- 12.
- INSPEKTIONEN UND VERFAHREN
- 12.1
- Artikel 74, 76 der Kontrollverordnung
DURCHFÜHRUNG VON INSPEKTIONEN- —
Anzahl Voll-/Teilzeit-Fischereiinspektoren
- —
Prozentsatz der Arbeitszeit von Voll-/Teilzeitinspektoren, der auf Fischereikontrollen und -inspektionen verwendet wird
- —
Anzahl Inspektionen, aufgeschlüsselt nach Art der Inspektion, der Voll-/Teilzeitinspektoren
- —
Anzahl von Voll-/Teilzeitinspektoren festgestellter Verstöße
- 12.2
- INSPEKTIONSMITTEL: SCHIFFE
- —
Anzahl EU-kofinanzierter, ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See
- —
Anzahl von der EU nicht kofinanzierter, ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See
- —
Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit von EU-kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen
- —
Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit von von der EU nicht kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen
- —
Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtbetriebszeit aller ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe
- —
Auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz der Gesamtarbeitszeit von EU-kofinanzierten, ausschließlich für Inspektionen bestimmten Schiffen
- —
Anzahl nicht ausschließlich für Inspektionen bestimmter Schiffe und Gesamtzahl jährlicher Patrouillentage auf See
- —
Zeitlich auf Fischereikontrollen verwendeter Prozentsatz
- —
Gesamttage auf See von allen Schiffen
- 12.3
- INSPEKTIONSTÄTIGKEIT: AUF SEE
- —
Anzahl Inspektionen auf See aller Fischereifahrzeuge jedes Mitgliedstaats
- —
Anzahl vom Mitgliedstaat auf See festgestellter Verstöße
- —
Anzahl Inspektionen auf See von Drittlandschiffen (Drittland angeben)
- —
Anzahl festgestellter Verstöße bei Hilfsschiffen
- 12.4
- INSPEKTIONSMITTEL: ÜBERWACHUNGSFLUGZEUGE
- —
Anzahl für Fischereikontrollen eingesetzter Flugzeuge und insgesamt auf Fischereiüberwachung verwendete Flugstunden
- —
Auf Fischereiüberwachung verwendeter Prozentsatz der Betriebsstunden
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 12.5
- FOLGEMASSNAHMEN ZU INSPEKTIONEN UND FESTGESTELLTEN VERSTÖSSEN
- —
Anzahl eingegebener Überwachungsberichte in die Fischereikontrolldatenbank
- —
Anzahl eingegebener Inspektionsberichte in die Fischereikontrolldatenbank
- —
Anzahl Fälle, in denen Strafpunkte vergeben wurden
- —
Anzahl auf einen anderen Mitgliedstaat übertragener Verfahren
- —
Anzahl von EU-Inspektoren innerhalb der Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats festgestellter Verstöße
- 12.6
- Artikel 75 der Kontrollverordnung
AUFGABEN DES BETREIBERS- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 12.7
- Artikel 79
EU-INSPEKTOREN- —
Anzahl gemeinsamer Einsatzpläne innerhalb der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten
- —
Anzahl festgestellter Verstöße bei gemeinsamen Einsatzplänen
- 12.8
- Artikel 80, 81, 82, 83, 84 der Kontrollverordnung
INSPEKTIONEN VON FISCHEREIFAHRZEUGEN AUSSERHALB DER GEWÄSSER DES INSPIZIERENDEN MITGLIEDSTAATS- —
Anzahl durchgeführter Inspektionen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- 12.9
- Artikel 85, 86 der Kontrollverordnung
VERFAHREN BEI VERSTÖSSEN, DIE BEI INSPEKTIONEN FESTGESTELLT WERDEN- —
Anzahl durchgeführter Inspektionen
- —
Anzahl festgestellter Verstöße
- —
Anzahl auf den Flaggenstaat übertragener Verfahren
- —
Anzahl Inspektionen durch EU-Inspektoren
- 13.
- DURCHSETZUNG
Artikel 89, 90, 91 der Kontrollverordnung MASSNAHMEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN- —
Stand der Durchführung
- 13.1
- Artikel 92 der Kontrollverordnung
STRAFPUNKTESYSTEM- —
Anzahl festgestellter schwerer Verstöße
- —
Anzahl Fälle, in denen Lizenzinhaber mit Strafpunkten belegt wurden
- —
Stand der Durchführung eines Strafpunktesystems für Schiffskapitäne
- 13.2
- Artikel 93 der Kontrollverordnung
NATIONALE VERSTOSSKARTEI- —
Stand der Durchführung
- 14.
- KONTROLLPROGRAMME
- 14.1
- Artikel 94 der Kontrollverordnung
GEMEINSAME KONTROLLPROGRAMME- —
Anzahl durchgeführter gemeinsamer Kontrollprogramme
- 14.2
- Artikel 95 der Kontrollverordnung
SPEZIFISCHE KONTROLL- UND INSPEKTIONSPROGRAMME- —
Anzahl durchgeführter spezifischer Kontroll- und Inspektionsprogramme
- 15.
- DATEN UND INFORMATIONEN
- 15.1
- Artikel 109-116 der Kontrollverordnung
- —
Zusammenfassung des Stands der Durchführung
- 16.
- DURCHFÜHRUNG
- 16.1
- Artikel 117 und 118 der Kontrollverordnung
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