Artikel 2 VO (EU) 2011/406
Vormischungen und Mischfuttermittel, die den nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2380/2001 hergestellten Futtermittelzusatzstoff Maduramicin-Ammonium-Alpha enthalten, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und verwendet werden, bis die vorhandenen Bestände erschöpft sind.
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