ANHANG I VO (EU) 2011/445

Anzuwendende Grundsätze für Organisationen, die eine Bescheinigung bezüglich Instandhaltungsfunktionen beantragen, die von einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle untervergeben wurden

1.
Für die Zertifizierung einer Stelle oder Organisation, die eine oder mehrere Instandhaltungsfunktionen einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle (Instandhaltungsentwicklung, Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement, Instandhaltungserbringung) oder Teile davon übernehmen, gelten die folgenden Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III:

a)
Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III Abschnitt I, angepasst an die Art der Organisation und den Umfang der Dienstleistung;
b)
Anforderungen und Bewertungskriterien, die die spezifische Instandhaltungsfunktion oder -funktionen beschreiben.

2.
Für die Zertifizierung einer Ausbesserungswerkstätte, die die Instandhaltungserbringungsfunktion übernimmt, gelten die folgenden Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III:

a)
die Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III Abschnitt I, die der spezifischen Tätigkeit der Ausbesserungswerkstätte, die die Instandhaltungserbringungsfunktion ausübt, anzupassen sind;
b)
die Verfahren, die die Instandhaltungserbringungsfunktion beschreiben.

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