ANHANG I VO (EU) 2011/445
Anzuwendende Grundsätze für Organisationen, die eine Bescheinigung bezüglich Instandhaltungsfunktionen beantragen, die von einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle untervergeben wurden
- 1.
-
Für die Zertifizierung einer Stelle oder Organisation, die eine oder mehrere Instandhaltungsfunktionen einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle (Instandhaltungsentwicklung, Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement, Instandhaltungserbringung) oder Teile davon übernehmen, gelten die folgenden Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III:
- a)
- Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III Abschnitt I, angepasst an die Art der Organisation und den Umfang der Dienstleistung;
- b)
- Anforderungen und Bewertungskriterien, die die spezifische Instandhaltungsfunktion oder -funktionen beschreiben.
- 2.
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Für die Zertifizierung einer Ausbesserungswerkstätte, die die Instandhaltungserbringungsfunktion übernimmt, gelten die folgenden Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III:
- a)
- die Anforderungen und Bewertungskriterien von Anhang III Abschnitt I, die der spezifischen Tätigkeit der Ausbesserungswerkstätte, die die Instandhaltungserbringungsfunktion ausübt, anzupassen sind;
- b)
- die Verfahren, die die Instandhaltungserbringungsfunktion beschreiben.
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