ANHANG VI VO (EU) 2011/454

Aufgaben der nationalen TAF/TAP-Anlaufstelle

1.
Herstellung des Kontakts zwischen ERA, TAF/TAP-Lenkungsausschuss und den Bahnakteuren des Mitgliedstaats (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen, Wagenhalter, Bahnhofsbetreiber, Fahrkartenverkäufer und einschlägige Organisationen), um die Beteiligung der Bahnakteure an TAF und TAP sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie über die allgemeinen Entwicklungen und die Entscheidungen des Lenkungsausschusses unterrichtet sind.
2.
Unterrichtung des TAF/TAP-Lenkungsausschusses über Anliegen und Fragen der Bahnakteure des Mitgliedstaats durch die gemeinsamen Vorsitzenden, soweit solche Anliegen bekannt sind und zur Sprache gebracht werden sollen.
3.
Verbindung zum nationalen Vertreter im Ausschuss für Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit (RISC), damit der RISC-Vertreter vor jeder RISC-Sitzung über nationale TAF/TAP-Themen informiert wird und TAF/TAP betreffende Entscheidungen des RISC den betroffenen Bahnakteuren in geeigneter Weise mitgeteilt werden.
4.
Der Mitgliedstaat sorgt dafür, dass alle zugelassenen Eisenbahnunternehmen und sonstigen Bahnakteure (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen, Wagenhalter, Bahnhofsbetreiber, Fahrkartenverkäufer) kontaktiert und über die nationale Anlaufstelle informiert werden und ihnen empfohlen wird, Verbindung zu der Anlaufstelle aufzunehmen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
5.
Unterrichtung der Bahnakteure des Mitgliedstaats, soweit sie bekannt sind, über ihre Verpflichtungen im Rahmen der TAF/TAP-Verordnungen.
6.
Zusammenarbeit mit dem Mitgliedstaat zur Benennung einer Stelle, die für die Einspeisung primärer Standortcodes in die zentrale Referenzdomäne verantwortlich ist. Die Identität der benannten Stelle ist der GD MOVE zur entsprechenden Weitergabe mitzuteilen.
7.
Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Bahnakteuren des Mitgliedstaats (Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnunternehmen, Wagenhalter, Bahnhofsbetreiber, Fahrkartenverkäufer und einschlägige Organisationen).

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