ANHANG VO (EU) 2011/497

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Sirupartige aromatisierte Flüssigkeit, bestehend aus (in GHT):

Wasser 65,13
Rohrzucker 28,47
Limettensaft 3,18
Citronensäure 1,49
Zitronensaft 1,18
Aromastoffe 0,46
Farbstoffe 0,0003
Hilfsstoffe

Durch Verdünnen mit Wasser oder Alkohol wird aus der Zubereitung ein genussfertiger Cocktail hergestellt.

21069059

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069059.

Da die Ware nicht unmittelbar trinkbar ist, ist eine Einreihung in Kapitel 22 als Getränk ausgeschlossen.

Aufgrund ihrer Zusammensetzung ist die Ware, für die die enthaltenen Aromastoffe und Farbstoffe charakteristisch sind, als aromatisierter Zuckersirup in den KN-Code 21069059 einzureihen.

Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2106 Nummer 12.

2.
Sirupartige aromatisierte Flüssigkeit, bestehend aus (in GHT):

Wasser 51,27
Rohrzucker 28,40
Himbeersaft 10,60
Himbeerpüree 8,20
Aromastoffe 0,18
Farbstoffe 0,02
Hilfsstoffe

Durch Verdünnen mit Wasser oder Alkohol wird aus der Zubereitung ein genussfertiger Cocktail hergestellt.

21069098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069098.

Da die Ware nicht unmittelbar trinkbar ist, ist eine Einreihung in Kapitel 22 als Getränk ausgeschlossen.

Die Zusammensetzung der Ware, für die die enthaltenen höheren Mengen an Fruchtsaft und Fruchtpüree charakteristisch sind, ist komplexer als die der aromatisierten Zuckersirupe des KN-Codes 21069059.

Die Ware sollte daher als Zubereitung für die Herstellung von Getränken in den KN-Code 21069098 eingereiht werden. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2106 Nummer 12.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.