ANHANG VO (EU) 2011/497
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung | ||||||||||||||||
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21069059 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069059. Da die Ware nicht unmittelbar trinkbar ist, ist eine Einreihung in Kapitel 22 als Getränk ausgeschlossen. Aufgrund ihrer Zusammensetzung ist die Ware, für die die enthaltenen Aromastoffe und Farbstoffe charakteristisch sind, als aromatisierter Zuckersirup in den KN-Code 21069059 einzureihen. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2106 Nummer 12. |
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21069098 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069098. Da die Ware nicht unmittelbar trinkbar ist, ist eine Einreihung in Kapitel 22 als Getränk ausgeschlossen. Die Zusammensetzung der Ware, für die die enthaltenen höheren Mengen an Fruchtsaft und Fruchtpüree charakteristisch sind, ist komplexer als die der aromatisierten Zuckersirupe des KN-Codes 21069059. Die Ware sollte daher als Zubereitung für die Herstellung von Getränken in den KN-Code 21069098 eingereiht werden. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2106 Nummer 12. |
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