Artikel 1 VO (EU) 2011/510
Gegenstand und Ziele
(1) In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer leichter Nutzfahrzeuge aufgestellt. Der in dieser Verordnung festgelegte CO2-Emissionsdurchschnitt für neue leichte Nutzfahrzeuge von 175 g CO2/km wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften gemessen und ist durch Verbesserungen bei der Motorentechnik sowie innovative Technologien zu erreichen.
(2) Für die Zeit ab 2020 legt diese Verordnung für den CO2-Emissionsdurchschnitt von in der Union zugelassenen neuen leichten Nutzfahrzeugen, wie er nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften sowie nach innovativen Technologien gemessen wird, einen Zielwert von 147 g CO2/km fest.
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