Artikel 15 VO (EU) 2011/511
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Tag des Beginns der Anwendung des Abkommens gemäß dessen Artikel 15.10. Der Tag des Beginns der Anwendung des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.