Artikel 15 VO (EU) 2011/511

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag des Beginns der Anwendung des Abkommens gemäß dessen Artikel 15.10. Der Tag des Beginns der Anwendung des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben.

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