ANHANG VO (EU) 2011/537

Zuweisungsmechanismus

1.
Berechnung der Menge, die Unternehmen zuzuweisen ist, die im Zeitraum 2007-2009 nicht über eine Lizenz zur Produktion oder Einfuhr geregelter Stoffe für wesentliche Labor- und Analysezwecke verfügten (neue Unternehmen)

Jedem Unternehmen, das im Zeitraum 2007-2009 über eine Lizenz zur Produktion oder Einfuhr geregelter Stoffe für wesentliche Labor- und Analysezwecke verfügte, wird eine Quote in Höhe der Menge zugeteilt, die in der Meldung des Unternehmens gemäß Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 beantragt wurde; diese Quote darf jedoch 130 % des Jahresdurchschnitts der berechneten Menge geregelter Stoffe, die für dieses Unternehmen im Zeitraum 2007-2009 lizenziert wurden, nicht überschreiten. Zur Berechnung der neuen Unternehmen zuzuweisenden Menge (Zuweisungsmenge für Phase 1) wird die Summe dieser Zuweisungen von 110 ODP-gewichteten Tonnen abgezogen.

2.
Phase 1

Jedes neue Unternehmen erhält eine Zuweisung in Höhe der in seiner Meldung beantragten Menge, jedoch nicht mehr als einen proportionalen Anteil der Zuweisungsmenge für Phase 1. Der proportionale Anteil wird berechnet, indem die Zahl 100 durch die Zahl der neuen Unternehmen geteilt wird. Zur Berechnung der Zuweisungsmenge für Phase 2 wird die Summe der in Phase 1 zugewiesenen Quoten von der Zuweisungsmenge für Phase 1 abgezogen.

3.
Phase 2

Jedes neue Unternehmen, dem in Phase 1 nicht 100 % der in seiner Meldung beantragten Menge zuwiesen wurde, erhält eine zusätzliche Zuweisung in Höhe der Differenz zwischen der beantragten Menge und der in Phase 1 zugewiesenen Menge; diese zusätzlich zugewiesene Menge darf jedoch nicht höher sein als der proportionale Anteil der Zuweisungsmenge für Phase 2. Der proportionale Anteil wird berechnet, indem die Zahl 100 durch die Zahl der in Phase 2 zuweisungsberechtigten neuen Unternehmen geteilt wird. Zur Berechnung der Zuweisungsmenge für Phase 3 wird die Summe der in Phase 2 zugewiesenen Quoten von der Zuweisungsmenge für Phase 2 abgezogen.

4.
Phase 3

Phase 2 wird analog so lange wiederholt, bis die in der nachfolgenden Phase verbleibende Zuweisungsmenge weniger als 1 ODP-gewichtete Tonne beträgt.

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