Präambel VO (EU) 2011/541
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates(1), insbesondere auf Artikel 78 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Es ist zweckmäßig, die Wirkstoffe, die als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt gelten, und die Wirkstoffe, die gemäß der genannten Verordnung genehmigt wurden, im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission(2) in separaten Teilen aufzuführen.
- (2)
- Die Verordnung (EU) Nr. 540/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.
- (2)
Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.
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