ANHANG IV VO (EU) 2011/543
Drittländer, deren Konformitätskontrollen gemäß Artikel 15 anerkannt wurden, mit den betreffenden Erzeugnissen
Land | Erzeugnisse |
---|---|
Schweiz | Frisches Obst und Gemüse |
Marokko | Frisches Obst und Gemüse |
Südafrika | Frisches Obst und Gemüse |
Israel(1) | Frisches Obst und Gemüse |
Indien | Frisches Obst und Gemüse |
Neuseeland | Äpfel, Birnen und Kiwis |
Senegal | Frisches Obst und Gemüse |
Kenia | Frisches Obst und Gemüse |
Türkei | Frisches Obst und Gemüse |
Vereinigtes Königreich:
|
Frisches Obst und Gemüse |
Fußnote(n):
- (1)
Die Anerkennung der Kommission gemäß Artikel 15 wird Obst und Gemüse mit Ursprung im Staat Israel mit Ausnahme der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete (namentlich die Golanhöhen, der Gazastreifen, Ostjerusalem und das restliche Westjordanland) gewährt.
- (2)
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und gemäß Artikel 5 Absatz 4 sowie Artikel 13 Absatz 1 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieser Verordnung Verweise auf Mitgliedstaaten auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 dieses Protokolls sind jedoch in Bezug auf die in einem Mitgliedstaat erfolgende Anerkennung von technischen Vorschriften, Bewertungen, Eintragungen, Bescheinigungen, Genehmigungen und Zulassungen, die von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats oder einer in einem anderen Mitgliedstaat eingerichteten Stelle ausgestellt beziehungsweise vorgenommen wurden, Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten in aufgrund dieses Protokolls anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts hinsichtlich technischer Vorschriften, Bewertungen, Eintragungen, Bescheinigungen, Genehmigungen und Zulassungen, die von den Behörden des Vereinigten Königreichs oder von im Vereinigten Königreich eingerichteten Stellen ausgestellt beziehungsweise vorgenommen wurden, nicht dahin gehend zu verstehen, dass sie das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland umfassen.
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