ANHANG VI VO (EU) 2011/543

VERARBEITUNGSERZEUGNISSE GEMÄSS ARTIKEL 50 ABSATZ 3

Kategorie KN-Code Warenbezeichnung
Fruchtsäfte ex2009

Fruchtsäfte (ausgenommen Traubensaft und Traubenmost der Unterpositionen 200961 und 200969, Bananensaft der Unterposition ex200980 und konzentrierte Säfte), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln

Konzentrierte Fruchtsäfte sind Säfte der Position ex2009, die durch physikalischen Entzug von mindestens 50 GHT des Wassergehalts gewonnen wurden, in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 200 kg oder mehr.

Tomatenkonzentrat

ex20029031

ex20029091

Tomatenkonzentrat mit einem Trockenmassegehalt von 28 GHT oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 200 kg oder mehr
Obst und Gemüse, gefroren ex0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 07104000, Oliven der Unterposition 07108010 und Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta der Unterposition 07108059
ex0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen gefrorene Bananen der Unterposition ex08119095
ex2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition ex20049010, Oliven der Unterposition ex20049030 und Kartoffeln, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken zubereitet oder haltbar gemacht, der Unterposition 20041091
Obst- und Gemüsekonserven ex2001

Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen

Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack, der Unterposition 20019020

Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 20019030

Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 20019040

Palmherzen der Unterposition 20019060

Oliven der Unterposition 20019065

Weinblätter, Hopfentriebe und andere genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex20019097

ex2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen das vorgenannte Tomatenkonzentrat der Unterpositionen ex20029031 und ex20029091
ex2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Oliven der Unterposition 200570, Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 20058000, Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack der Unterposition 20059010 und Kartoffeln, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken zubereitet oder haltbar gemacht, der Unterposition 20052010
ex2008

Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen:

Erdnussbutter der Unterposition 20081110

andere Nüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Unterposition ex200819

Palmherzen der Unterposition 20089100

Mais der Unterposition 20089985

Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 20089991

Weinblätter, Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex20089999

Mischungen von Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, der Unterpositionen ex20089259, ex20089278, ex20089293 und ex20089298

Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, der Unterpositionen ex20089949, ex20089967 und ex20089999

Pilzkonserven 200310 Pilze der Gattung Agaricus, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
Früchte, vorläufig in Salzlake haltbar gemacht ex0812 Früchte und Nüsse, vorläufig in Salzlake haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen vorläufig haltbar gemachte Bananen der Unterposition ex08129098
Getrocknete Früchte ex0813 Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806
08042090 Feigen, getrocknet
080620 Weintrauben, getrocknet
ex200819 Andere Nüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen tropische Nüsse und deren Mischungen
Andere Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse In Anhang I Teil X der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgeführte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, die sich von den Erzeugnissen der vorgenannten Kategorien unterscheiden
Verarbeitete aromatische Kräuter ex0910 Thymian, getrocknet
ex1211 Basilikum, Melisse, Minze, Origanum vulgare (Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
Paprikapulver ex0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Unterposition 09042010

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.