ANHANG IV VO (EU) 2011/57

ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

1.
Höchstanzahl Angelfischereifahrzeuge und Schleppleinenfischer der EU, die im Ostatlantik Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm aktiv befischen dürfen

Spanien 63
Frankreich 44
EU 107

2.
Höchstanzahl Fischereifahrzeuge der handwerklichen Küstenfischerei der EU, die im Mittelmeer Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm aktiv befischen dürfen

Spanien 139
Frankreich 86
Italien 35
Zypern 25
Malta 83
EU 368

3.
Höchstanzahl EU-Schiffe, die befugt sind, im Adriatischen Meer Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm zu Aufzuchtzwecken aktiv zu befischen

Italien 68
EU 68

4.
Höchstanzahl und Gesamttonnage der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun fischen, an Bord behalten, umladen, transportieren oder anlanden dürfen(1)

Tabelle A

Anzahl Fischereifahrzeuge
Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta
Ringwadenfänger 1 1 9 (2) 17 6 0
Langleinenfänger 10 (3) 0 30 0 81 83
Köderschiffe 0 0 0 8 61 0
Handleinenfänger 0 0 0 29 2 0
Trawler 0 0 0 78 (4) 0 0
Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei 0 250 (5) 0 87 33 0

Tabelle B

Gesamtkapazität in BRZ
Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta
Ringwadenfänger pm pm pm pm pm pm
Langleinenfänger pm pm pm pm pm pm
Köderschiffe pm pm pm pm pm pm
Handleinenfänger pm pm pm pm pm pm
Trawler pm pm pm pm pm pm
Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei pm pm pm pm pm pm

5.
Höchstzahl der Tonnare, die jeder Mitgliedstaat im Ostatlantik und im Mittelmeer für den Fang von Rotem Thun einsetzen darf

Anzahl Tonnare
Spanien 6
Italien 6
Portugal 1 (6)

6.
Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun für jeden Mitgliedstaat und Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und den jeder Mitgliedstaat auf seine Thunfischfarmen im Ostatlantik und im Mittelmeer aufteilen kann

Tabelle A

Maximale Thunfischmast- und -aufzuchtkapazität
Anzahl Betriebe Kapazität in Tonnen
Spanien 14 11852
Italien 15 13000
Griechenland 2 2100
Zypern 3 3000
Malta 8 12300

Tabelle B

Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf(in Tonnen)
Spanien 5855
Italien 3764
Griechenland 785
Zypern 2195
Malta 8768

Fußnote(n):

(1)

Die Tabellen A und B, einschließlich der Aufteilung je Mitgliedstaat innerhalb der jeweiligen Schiffskategorien, werden überarbeitet, nachdem der Durchführungsausschuss der ICCAT auf seiner Sondertagung im Februar 2011 die Kapazitätspläne der EU angenommen hat, sofern die Gesamtgrenzen dieser Pläne für jede dieser Kategorien nicht heraufgesetzt werden.

(2)

Diese Zahl kann weiter erhöht werden, sofern die internationalen Verpflichtungen der Union erfüllt werden.

(3)

Polyvalente Fahrzeuge, die verschiedene Fanggeräte einsetzen (Langleinen, Handleinen, Schleppangeln)

(4)

von denen 8 Schiffe Langleiner sind.

(5)

Polyvalente Fahrzeuge, die verschiedene Fanggeräte einsetzen (Langleinen, Handleinen, Schleppangeln)

(6)

Diese Zahl kann weiter erhöht werden, sofern die internationalen Verpflichtungen der Union erfüllt werden.

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