Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2011/577

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Juni 2011

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente

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