ANHANG VO (EU) 2011/602

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl.

Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa.

Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde.

Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwen-det, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube einge-fügt und festgeschraubt wird. Beim Festschrauben der Schraube wird die Mutter in Richtung Schraubenkopf geschraubt, was zur Spreizung der Ankerhülse führt, so dass der Gegen-stand fest auf dem harten Untergrund befestigt wird.

73181900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Aus-legung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7318 und 73181900.

Die Ware ist keine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware im Sinne der Allgemeinen Vor-schrift 3 b, weil die einzelnen Bestand-teile zusammen ein Einzelerzeugnis bilden, eine Ankerschraube. Daher ist die Einreihung nach dem Bestandteil, der den Charakter der Ware bestimmt, ausgeschlossen.

Die Einreihung in die Unterposition 731815 als Schraube, auch mit dazu-gehörenden Muttern und Unterleg-scheiben, ist ausgeschlossen, weil die Ankerhülse sich von anderen Waren wie Muttern oder Unterlegscheiben unterscheidet.

Aufgrund ihrer Merkmale ist die Ware in den KN-Code 73181900 unter andere Waren mit Gewinde einzureihen.

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