ANHANG I VO (EU) 2011/626

Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge II bis VII

Für die Zwecke der Anhänge II bis VII gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
(1)
Umschaltbare Luftkonditionierer bezeichnet zum Kühlen und Heizen dienende Luftkonditionierer;
(2)
Norm-Nennbedingungen bezeichnet die Kombination von Raumluft- (Tin) und Außenlufttemperaturen (Tj), die die Betriebsbedingungen für die Ermittlung des Schallleistungspegels, der Nennleistung, der nominalen Luftstromrate sowie der Nennleistungszahl im Kühlbetrieb (EERrated) und/oder im Heizbetrieb (COPrated) gemäß Anhang VII Tabelle 2 festlegen;
(3)
Raumlufttemperatur (Tin) bezeichnet die Trockentemperatur der Raumluft [°C] (mit Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit durch die entsprechende Feuchttemperatur);
(4)
Außenlufttemperatur (Tj) bezeichnet die Trockentemperatur der Außenluft [°C] (mit Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit durch die entsprechende Feuchttemperatur);
(5)
Nennleistungszahl im Kühlbetrieb (EERrated) bezeichnet die angegebene Kühlleistung [kW] geteilt durch die Nenn-Leistungsaufnahme eines Geräts im Kühlbetrieb [kW] unter Norm-Nennbedingungen;
(6)
Nennleistungszahl im Heizbetrieb (COPrated) bezeichnet die angegebene Heizleistung [kW] geteilt durch die Nenn-Leistungsaufnahme eines Geräts im Heizbetrieb [kW] unter Norm-Nennbedingungen;
(7)
Treibhauspotenzial (GWP) bezeichnet das Maß, in dem 1 kg des Kältemittels im Dampfverdichtungszyklus schätzungsweise zur Erderwärmung beiträgt, ausgedrückt in kg CO2-Äquivalenten über einen Zeitraum von 100 Jahren.

Die GWP-Werte sind Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) zu entnehmen;

für fluorierte Kältemittel gelten die im dritten Sachstandsbericht (TAR) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen(2) veröffentlichten GWP-Werte (GWP-Werte des IPCC von 2001 bezogen auf hundert Jahre);

für nicht fluorierte Kältemittel gelten die im ersten Sachstandsbericht dieses Gremiums(3) veröffentlichten GWP-Werte bezogen auf hundert Jahre;

die GWP-Gesamtwerte von Kältemittelmischungen werden anhand der Formel in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 berechnet;

für oben nicht aufgeführte Kältemittel ist der im Rahmen des UNEP veröffentlichte IPCC-Bericht 2010 über Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen von Februar 2011 oder neueren Datums maßgeblich.

(8)
Aus-Zustand bezeichnet einen Zustand, in dem der Luftkonditionierer oder Komfortlüfter mit dem Netz verbunden ist, aber keine Funktion bereitstellt. Ebenfalls als Aus-Zustand gelten Zustände, bei denen nur eine Anzeige des Aus-Zustands erfolgt, sowie Zustände, in denen nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(4) sicherstellen sollen;
(9)
Bereitschaftszustand bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem Netz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Netz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt bereitstellt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Information oder Statusanzeige;
(10)
Reaktivierungsfunktion bezeichnet eine Funktion zur Aktivierung anderer Betriebszustände, einschließlich des Aktiv-Modus mittels eines Fernschalters, der eine Fernbedienung, einen internen Sensor oder einen Timer zur Umschaltung in einen Betriebszustand mit zusätzlichen Funktionen einschließlich der Hauptfunktion umfasst;
(11)
Information oder Statusanzeige bezeichnet eine kontinuierliche Funktion, die Informationen liefert oder den Status des Geräts auf einer Anzeige angibt, einschließlich Zeitanzeige;
(12)
Schallleistungspegel bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel [dB(A)] in Innenräumen und/oder im Freien, der bei Norm-Nennbedingungen für das Kühlen (oder Heizen, falls das Produkt keine Kühlfunktion aufweist) gemessen wird;
(13)
Bezugs-Auslegungsbedingungen bezeichnet die Kombination der Anforderungen bezüglich Bezugs-Auslegungstemperatur, maximaler Bivalenztemperatur und Grenzwert der Betriebstemperatur gemäß Anhang VII Tabelle 3;
(14)
Bezugs-Auslegungstemperatur bezeichnet die Außenlufttemperatur [°C] für den Kühlbetrieb (Tdesignc) oder den Heizbetrieb (Tdesignh) gemäß Anhang VII Tabelle 3, die je nach angegebener Kühl- oder Heizperiode variiert und bei der das Teillastverhältnis 1 beträgt;
(15)
Teillastverhältnis (pl(Tj)) bezeichnet die Außenlufttemperatur abzüglich 16 °C, geteilt durch die Bezugs-Auslegungstemperatur abzüglich 16 °C, für den Kühl- oder Heizbetrieb;
(16)
Periode bezeichnet eine der vier Betriebsbedingungen (für vier Perioden: eine Kühlperiode und drei Heizperioden: mittel / kälter / wärmer), die für jede Klasse die Kombination von Außenlufttemperaturen und der Anzahl der Stunden angibt, über die diese Temperaturen in der jeweiligen Periode, für die das Gerät für gebrauchstauglich erklärt wurde, vorliegen;
(17)
Klasse (mit Index j) bezeichnet eine Kombination von Außenlufttemperatur (Tj) und Klassen-Stunden (hj) gemäß Anhang VII Tabelle 1;
(18)
Klassen-Stunden bezeichnet die auf die jeweilige Klasse bezogene Stundenhäufigkeit der Αußenlufttemperatur je Periode (hj) gemäß Anhang VII Tabelle 1;
(19)
jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb (SEER) bezeichnet den für die gesamte Kühlperiode repräsentativen Gesamtenergiewirkungsgrad des Geräts und ergibt sich aus dem Bezugs-Jahreskühlenergiebedarf geteilt durch den Jahresstromverbrauch für die Kühlung;
(20)
Bezugs-Jahreskühlenergiebedarf (QC) bezeichnet den für die Berechnung der SEER zu verwendenden Kühlenergiebedarf [kWh/a] und ergibt sich aus der Auslegungslast im Kühlbetrieb (Pdesignc) multipliziert mit der Anzahl der äquivalenten Kühlstunden im Aktiv-Modus (HCE);
(21)
äquivalente Kühlstunden im Aktiv-Modus (HCE) bezeichnet die zugrunde gelegten jährlichen Stunden [h/a], über die das Gerät zur Deckung des Bezugs-Jahreskühlenergiebedarfs gemäß Anhang VII Tabelle 4 die Auslegungslast im Kühlbetrieb (Pdesignc) erbringen muss;
(22)
Jahresstromverbrauch für die Kühlung (QCE) bezeichnet den Stromverbrauch [kWh/a] zur Deckung des Bezugs-Jahreskühlenergiebedarfs und ergibt sich aus dem Bezugs-Jahreskühlenergiebedarf geteilt durch die Summe aus jahreszeitbedingter Leistungszahl im aktiven Kühlbetrieb (SEERon) und dem Stromverbrauch des Geräts im BetriebszustandTemperaturregler Aus, im Bereitschaftszustand, im Aus-Zustand sowie im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung während der Kühlperiode;
(23)
jahreszeitbedingte Leistungszahl im aktiven Kühlbetrieb (SEERon) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl des Geräts im aktiven Kühlbetrieb, die sich aus dem Teillastverhältnis und der klassenspezifischen Leistungszahl (EERbin(Tj)) ergibt, gewichtet nach den Klassen-Stunden, in denen die Bedingung der jeweiligen Klasse vorliegt;
(24)
Teillast bezeichnet die Kühllast (Pc(Tj)) oder die Heizlast (Ph(Tj)) [kW] bei einer bestimmten Außenlufttemperatur Tj und ergibt sich aus der Auslegungslast multipliziert mit dem Teillastverhältnis;
(25)
klassenspezifische Leistungszahl im Kühlbetrieb (EERbin(Tj)) bezeichnet die in einer Periode für jede Klasse j spezifische Leistungszahl bei einer Außenlufttemperatur Tj, abgeleitet aus der Teillast, dem angegebenen Leistungsvermögen und der angegebenen Leistungszahl im Kühlbetrieb (EERd(Tj)) für spezifische Klassen (j), wobei die Werte für andere Klassen inter-/extrapoliert und gegebenenfalls durch einen Minderungsfaktor korrigiert werden;
(26)
jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb (SCOP) bezeichnet die für die gesamte angegebene Heizperiode (der SCOP-Wert ist einer angegebenen Heizperiode zugeordnet) repräsentative Gesamtleistungszahl des Geräts und ergibt sich aus dem Bezugs-Jahresheizenergiebedarf geteilt durch den Jahresstromverbrauch für die Heizung;
(27)
Bezugs-Jahresheizenergiebedarf (QH) bezeichnet den für die Berechnung der SCOP zu verwendenden Heizenergiebedarf [kWh/a] in einer angegebenen Heizperiode und ergibt sich aus der Auslegungslast im Heizbetrieb (Pdesignh) multipliziert mit der Anzahl der jahreszeitbedingten äquivalenten Heizstunden im Aktiv-Modus (HHE);
(28)
äquivalente Heizstunden im Aktiv-Modus (HHE) sind die zugrunde gelegten jährlichen Stunden [h/a], über die das Gerät zur Deckung des Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs gemäß Anhang VII Tabelle 4 die Auslegungslast im Heizbetrieb (Pdesignh) erbringen muss;
(29)
Jahresstromverbrauch für die Heizung (QHE) ist der Stromverbrauch [kWh/a] zur Deckung des angegebenen Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs in einer bestimmten Heizperiode; die Berechnung erfolgt durch Teilung des Bezugs-Jahresheizenergiebedarfs durch die Summe aus jahreszeitbedingter Leistungszahl im aktiven Heizbetrieb (SCOPon) und dem Stromverbrauch des Geräts im BetriebszustandTemperaturregler Aus, im Bereitschaftszustand, im Aus-Zustand sowie im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung während der Heizperiode;
(30)
jahreszeitbedingte Leistungszahl im aktiven Heizbetrieb (SCOPon) bezeichnet die durchschnittliche Leistungszahl des Geräts im aktiven Heizbetrieb für die angegebene Heizperiode, die sich aus der Teillast, der elektrischen Ersatzheizleistung (falls erforderlich) und klassenspezifischen Leistungszahlen (COPbin(Tj)) ergibt, gewichtet nach den Klassen-Stunden, in denen die Bedingung der jeweiligen Klasse vorliegt;
(31)
elektrische Ersatzheizleistung (elbu(Tj)) bezeichnet die Heizleistung [kW] eines tatsächlichen oder angenommenen elektrischen Ersatzheizgeräts mit COP-Wert 1, die der angegebenen Heizleistung (Pdh(Tj)) hinzugefügt wird, um bei einer bestimmten Außenlufttemperatur (Tj) die Teillast für die Heizung (Ph(Tj)) zu erbringen, wenn Pdh(Tj) kleiner ist als Ph(Tj);
(32)
klassenspezifische Leistungszahl im Heizbetrieb (COPbin(Tj)) bezeichnet die in einer Periode für jede Klasse j spezifische Leistungszahl bei einer Außenlufttemperatur Tj, abgeleitet aus der Teillast, dem angegebenen Leistungsvermögen und der angegebenen Leistungszahl im Heizbetrieb (COPd(Tj)) für spezifische Klassen (j), wobei die Werte für andere Klassen inter-/extrapoliert und gegebenenfalls durch einen Minderungsfaktor korrigiert werden;
(33)
angegebenes Leistungsvermögen [kW] bezeichnet das bei einer Außenlufttemperatur Tj und Raumlufttemperatur Tin gegebene Leistungsvermögen des Dampfverdichtungszyklus des Geräts für Kühlung (Pdc(Tj)) oder Heizung (Pdh(Tj)), wie vom Hersteller angegeben;
(34)
Funktion bezeichnet die Angabe, ob das Gerät zum Kühlen oder Heizen von Raumluft oder zu beidem in der Lage ist;
(35)
Auslegungslast bezeichnet die angegebene Kühllast (Pdesignc) und/oder angegebene Heizlast (Pdesignh) bei der Bezugs-Auslegungstemperatur, wobei

(a)
im Kühlbetrieb Pdesignc gleich der angegebenen Kühlleistung bei Tj = Tdesignc ist;
(b)
im Heizbetrieb Pdesignh gleich der Teillast bei Tj = Tdesignh ist;

(36)
angegebene Leistungszahl im Kühlbetrieb (EERd(Tj)) bezeichnet die Leistungszahl im Kühlbetrieb für eine begrenzte Anzahl spezifizierter Klassen (j) bei Außenlufttemperatur Tj, wie vom Hersteller angegeben;
(37)
angegebene Leistungszahl im Heizbetrieb (COPd(Tj)) bezeichnet die Leistungszahl im Heizbetrieb für eine begrenzte Anzahl spezifizierter Klassen (j) bei Außenlufttemperatur Tj, wie vom Hersteller angegeben;
(38)
Bivalenztemperatur (Tbiv) bezeichnet die vom Hersteller angegebene Außenlufttemperatur (Tj) [°C] für die Heizung, bei der das angegebene Leistungsvermögen der Teillast entspricht und bei deren Unterschreiten das angegebene Leistungsvermögen mit elektrischer Ersatzheizleistung erhöht werden muss, um die Teillast für die Heizung zu erbringen;
(39)
Grenzwert der Betriebstemperatur (TOL) bezeichnet den niedrigsten Wert der Außenlufttemperatur [°C], bei dem der Luftkonditionierer noch Heizleistung liefert, wie vom Hersteller angegeben. Unterhalb dieser Temperatur beträgt das angegebene Leistungsvermögen null;
(40)
Aktiv-Modus bezeichnet den Betriebszustand während der Stunden unter Kühl- oder Heizlast des Gebäudes, wobei die Kühl- oder Heizfunktion des Geräts eingeschaltet ist. In diesem Zustand schaltet das Gerät unter Umständen ein und aus, um die erforderliche Raumtemperatur zu erreichen;
(41)
Betriebszustand „Temperaturregler Aus” bezeichnet den Betriebszustand während der Stunden ohne Kühl- oder Heizlast, wobei die Kühl- oder Heizfunktion des Geräts eingeschaltet ist, das Gerät aber wegen fehlender Kühl- oder Heizlast nicht in Betrieb ist. Dieser Zustand hängt somit von den Außenlufttemperaturen und nicht von den Lastbedingungen im Innenraum ab. Ein-/Ausschalten im Aktiv-Modus gilt nicht als Betriebszustand „Temperaturregler Aus” ;
(42)
Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung bezeichnet einen Zustand, in dem im Gerät eine Heizvorrichtung aktiviert ist, die einen Übergang des Kältemittels in den Verdichter verhindert, so dass die Kältemittelkonzentration im Öl beim Anlauf des Verdichters begrenzt ist;
(43)
Betriebsstunden im Betriebszustand „Temperaturregler Aus” (HTO) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden [h/a], in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im BetriebszustandTemperaturregler Aus befindet;
(44)
Betriebsstunden im Bereitschaftszustand (HSB) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden [h/a], in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im Bereitschaftszustand befindet;
(45)
Stunden im Aus-Zustand (HOFF) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden [h/a], in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im Aus-Zustand befindet;
(46)
Stunden im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung (HCK) bezeichnet die von der angegebenen Periode und Funktion abhängigen jährlichen Stunden [h/a], in denen davon auszugehen ist, dass sich das Gerät im Betriebszustand mit Kurbelwannenheizung befindet;
(47)
Stromverbrauch von Einkanal- und Zweikanalgeräten (QSD bzw. QDD) bezeichnet den Stromverbrauch von Einkanal- und Zweikanal-Luftkonditionierern im Kühl- und/oder Heizbetrieb (je nach Funktionsumfang) [Einkanalgeräte in kWh/h, Zweikanalgeräte in kWh/h];
(48)
Leistungsverhältnis ist das Verhältnis der angegebenen Gesamtkühl- oder -heizleistung aller betriebenen Inneneinheiten zur angegebenen Kühl- oder Heizleistung der Außeneinheit unter Norm-Nennbedingungen.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)

Dritter Sachstandsbericht Klimaänderung 2001. Ein Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC): http://www.ipcc.ch/publications_and_data/publications_and_data_reports.shtml

(3)

Climate Change, The IPCC Scientific Assessment, J.T Houghton, G.J.Jenkins, J.J. Ephraums (ed.) Cambridge University Press, Cambridge (UK) 1990.

(4)

ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 24.

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