Artikel 3 VO (EU) 2011/644

(1) Die Angebote sind bei den betreffenden Interventionsstellen, in deren Besitz sich der Alkohol befindet, zu hinterlegen:

    Ungarische Interventionsstelle:

    Mezőgazdasági és Vidékfejlesztési Hivatal

    1095 Budapest, Soroksári út 22-24.

    Telefon: +36 1-2196260. Fax +36 15771317

    Postanschrift: 1385 Budapest 62. Pf. 867, Ungarn

    E-Mail: ertekesites@mvh.gov.hu

    Website: http://www.mvh.gov.hu

    Zyprische Interventionsstelle:

    Wine Products Council

    86 Franklin Roosevelt str.

    PETRA Business Centre

    3011 Limassol

    Zypern

    E-Mail: extaff@wpc.org.cy

    Website: http://www.wpc.org.cy/en_index.html

(2) Die Angebote sind in versiegeltem Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für die Ausschreibung zu neuen industriellen Verwendungen, Nr. 01/2011 EU” einzureichen. Der versiegelte Umschlag ist in einen an die betreffende Interventionsstelle adressierten Umschlag einzulegen.

(3) Die Angebote müssen bei der betreffenden Interventionsstelle spätestens am dritten Dienstag nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung, um 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit) eingehen.

(4) Jedem Angebot ist der Nachweis über die Stellung einer Teilnahmesicherheit in Höhe von 4 EUR je Hektoliter Alkohol von 100 % vol bei der betreffenden Interventionsstelle beizufügen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.