Artikel 5 VO (EU) 2011/644
Die Probenahme ist in Artikel 98 der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 geregelt. Der Preis der Proben beträgt 10 EUR je Liter.
Die Interventionsstelle übermittelt alle zweckdienlichen Angaben über die Merkmale des zum Verkauf angebotenen Alkohols.
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