Artikel 22 VO (EU) 2011/65

Reihenfolge der Kürzungen

Im Falle von Mehrfachkürzungen werden die Kürzungen in folgender Reihenfolge vorgenommen:

zunächst aufgrund von Artikel 16 Absätze 5 und 6 und Artikel 17 Absätze 4 und 5 der vorliegenden Verordnung,

dann aufgrund von Artikel 18 der vorliegenden Verordnung,

dann infolge der verspäteten Einreichung aufgrund von Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009,

dann aufgrund von Artikel 16 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung,

dann aufgrund von Artikel 21 der vorliegenden Verordnung,

schließlich aufgrund von Artikel 16 Absatz 7 und Artikel 17 Absatz 8 der vorliegenden Verordnung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.