Artikel 22 VO (EU) 2011/65
Reihenfolge der Kürzungen
Im Falle von Mehrfachkürzungen werden die Kürzungen in folgender Reihenfolge vorgenommen:
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zunächst aufgrund von Artikel 16 Absätze 5 und 6 und Artikel 17 Absätze 4 und 5 der vorliegenden Verordnung,
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dann aufgrund von Artikel 18 der vorliegenden Verordnung,
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dann infolge der verspäteten Einreichung aufgrund von Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009,
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dann aufgrund von Artikel 16 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung,
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dann aufgrund von Artikel 21 der vorliegenden Verordnung,
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schließlich aufgrund von Artikel 16 Absatz 7 und Artikel 17 Absatz 8 der vorliegenden Verordnung.
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