Präambel VO (EU) 2011/661

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen(1), insbesondere auf Artikel 37 Absatz 2 Unterabsatz 3,

nach Anhörung der betroffenen Staaten,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Die Kommission hat weitere Informationen über Bosnien und Herzegowina sowie über Malaysia erhalten. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission(2) sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1.

(2)

ABl. L 316 vom 4.12.2007, S. 6.

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