ANHANG I VO (EU) 2011/665
Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 | Antragsteller — Anschrift | Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie | Angabe | Bedingungen für die Verwendung der Angabe | Bedingungen und/oder Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Lebensmittels und/oder zusätzliche Erklärungen oder Warnungen | Referenznummer der EFSA-Stellungnahme |
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Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a: gesundheitsbezogene Angabe über die Verringerung eines Krankheitsrisikos |
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Zuckerfreier Kaugummi | „Sugar-free chewing gum helps reduce tooth demineralisation. Tooth demineralisation is a risk factor in the development of dental caries.” ( „Zuckerfreier Kaugummi hilft, die Zahndemineralisierung zu verringern. Die Zahndemineralisierung ist ein Risikofaktor bei der Entstehung von Zahnkaries.” ) | Unterrichtung der Verbraucher, dass sich die positive Wirkung einstellt, wenn mindestens dreimal täglich nach den Mahlzeiten 20 Minuten lang 2-3 g zuckerfreier Kaugummi gekaut werden. | Q-2010-00119 | |
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a: gesundheitsbezogene Angabe über die Verringerung eines Krankheitsrisikos |
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Zuckerfreier Kaugummi | „Sugar-free chewing gum helps neutralise plaque acids. Plaque acids are a risk factor in the development of dental caries.” ( „Zuckerfreier Kaugummi unterstützt die Neutralisierung der Plaquesäuren. Plaquesäuren sind ein Risikofaktor bei der Entstehung von Zahnkaries.” ) | Unterrichtung der Verbraucher, dass sich die positive Wirkung einstellt, wenn mindestens dreimal täglich nach den Mahlzeiten 20 Minuten lang 2-3 g zuckerfreier Kaugummi gekaut werden. | Q-2010-00120 |
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