ANHANG I VO (EU) 2011/665

ZUGELASSENE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN

Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Bedingungen für die Verwendung der Angabe Bedingungen und/oder Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Lebensmittels und/oder zusätzliche Erklärungen oder Warnungen Referenznummer der EFSA-Stellungnahme
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a: gesundheitsbezogene Angabe über die Verringerung eines Krankheitsrisikos Wrigley GmbH, Scientific and Regulatory Affairs EMEAI Biberger Str. 18 82008 Unterhaching Deutschland Zuckerfreier Kaugummi „Sugar-free chewing gum helps reduce tooth demineralisation. Tooth demineralisation is a risk factor in the development of dental caries.” ( „Zuckerfreier Kaugummi hilft, die Zahndemineralisierung zu verringern. Die Zahndemineralisierung ist ein Risikofaktor bei der Entstehung von Zahnkaries.” ) Unterrichtung der Verbraucher, dass sich die positive Wirkung einstellt, wenn mindestens dreimal täglich nach den Mahlzeiten 20 Minuten lang 2-3 g zuckerfreier Kaugummi gekaut werden. Q-2010-00119
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a: gesundheitsbezogene Angabe über die Verringerung eines Krankheitsrisikos Wrigley GmbH, Scientific and Regulatory Affairs EMEAI Biberger Str. 18 82008 Unterhaching Deutschland Zuckerfreier Kaugummi „Sugar-free chewing gum helps neutralise plaque acids. Plaque acids are a risk factor in the development of dental caries.” ( „Zuckerfreier Kaugummi unterstützt die Neutralisierung der Plaquesäuren. Plaquesäuren sind ein Risikofaktor bei der Entstehung von Zahnkaries.” ) Unterrichtung der Verbraucher, dass sich die positive Wirkung einstellt, wenn mindestens dreimal täglich nach den Mahlzeiten 20 Minuten lang 2-3 g zuckerfreier Kaugummi gekaut werden. Q-2010-00120

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